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JuraForum.deGesetzeBGB§ 1794 BGB - Beschränkung durch Pflegschaft 

Stand: 20.05.2013

§ 1794 BGB - Beschränkung durch Pflegschaft

Bürgerliches Gesetzbuch

   Buch 4 (Familienrecht)
      Abschnitt 3 (Vormundschaft, Rechtliche Betreuung, Pflegschaft)
         Titel 1 (Vormundschaft)
            Untertitel 2 (Führung der Vormundschaft)

Das Recht und die Pflicht des Vormunds, für die Person und das Vermögen des Mündels zu sorgen, erstreckt sich nicht auf Angelegenheiten des Mündels, für die ein Pfleger bestellt ist.


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