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JuraForum.deGesetzeBGB§ 1782 BGB - Ausschluss durch die Eltern 

§ 1782 BGB - Ausschluss durch die Eltern

Bürgerliches Gesetzbuch

   Buch 4 (Familienrecht)
      Abschnitt 3 (Vormundschaft, rechtliche Betreuung, Pflegschaft)
         Titel 1 (Vormundschaft)
            Untertitel 1 (Begründung der Vormundschaft)

(1) Zum Vormund soll nicht bestellt werden, wer durch Anordnung der Eltern des Mündels von der Vormundschaft ausgeschlossen ist.
Haben die Eltern einander widersprechende Anordnungen getroffen, so gilt die Anordnung des zuletzt verstorbenen Elternteils.

(2) Auf die Ausschließung ist die Vorschrift des § 1777 anzuwenden.



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