- KAMMERGERICHT-BERLIN, 01.07.2008, 1 W 361/07
Ein nicht sorgeberechtigter Elternteil ist beschwerdebefugt, wenn das Vormundschaftsgericht seinen Antrag zurückweist, den vom Familiengericht ausgewählten Vereinsvormund durch einen Verwandten des Mündels als Einzelvormund zu ersetzen. Daran ändert grundsätzlich nichts der Umstand, dass dem Elternteil das Sorgerecht entzogen...
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 01.07.2008, 1 W 360/07
Ein nicht sorgeberechtigter Elternteil ist beschwerdebefugt, wenn das Vormundschaftsgericht seinen Antrag zurückweist, den vom Familiengericht ausgewählten Vereinsvormund durch einen Verwandten des Mündels als Einzelvormund zu ersetzen. Daran ändert grundsätzlich nichts der Umstand, dass dem Elternteil das Sorgerecht entzogen...
- OLG-ZWEIBRüCKEN, 12.02.2007, 6 UF 37/06
Beispiel einer Umgangsregelung nebst Anordnung von Ergänzungspflegschaft (Umgangspflegschaft) wegen beharrlicher unbegründeter Umgangsverweigerung durch den betreuenden Elternteil.
- OLG-KARLSRUHE, 06.11.2006, 2 UF 117/06
1. Soweit die Regelung der elterlichen Sorge (hier bzgl. des Teilbereichs "Umgang") dienende Funktion für eine Regelung des Umgangs hat, kann im Rahmen eines Verfahrens über die Beschwerde gegen eine Umgangsregelung auch über die elterliche Sorge (hier: über den Entzug der elterlichen Sorge gemäß § 1666 BGB für den Teilbereich...
- OLG-STUTTGART, 26.04.2005, 16 UF 65/05
Das Vertretungsrecht nach §§ 1629 abs 2 s 1, 1795 abs 1 nr 1 und 3 BGB besteht auch für die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen, wenn sich das Kind in der Obhut keines Elternteils befindet. Das Kind bedarf hierfür eines Ergänzungspflegers.
- OLG-KOBLENZ, 07.03.2005, 13 UF 859/04
1. Zum Verhältnis von Maßnahmen nach § 1666 BGB zur Verbleibensanordnung nach § 1632 Abs. 4 BGB, wenn zwischen der minderjährigen Mutter und dem Amtsvormund des Kindes Meinungsverschiedenheiten über die weitere Unterbringung des Kindes bei einer Pflegefamilie bestehen.
2. Von der Bestellung eines Verfahrenspflegers für das Kind...
- OLG-NAUMBURG, 20.12.2004, 14 WF 234/04
Eine Beschwerde zum OLG wegen Untätigkeit des FamG ist zulässig.
Der Senat kann in diesem Fall das Gericht konkret und unter Fristsetzung anweisen, bestimmte Handlungen vorzunehmen.
Im Rahmen der Entscheidung ist der Senat befugt, ergangene einstweilige Anordnungen zum Umgangsrecht auszusetzen.
- OLG-NAUMBURG, 27.10.2004, 14 UF 176/04
Eine Bestellung des Jugendamtes als Pfleger setzt voraus, dass keine als Einzelpfleger geeignete Person vorhanden ist. Dies erfordert sorgfältige Ermittlungen des Gerichts.
Eine Bestellung des Jugendamtes ist - auch wenn es allgemein zulässig sein könnte - aus anderen Gründen kritisch zu beurteilen, insbesondere wenn andere...
- BAYOBLG, 12.05.2004, 1Z BR 27/04
1. Auslegung einer Beschwerde gegen die Auswahl des Ergänzungspflegers als Antrag auf Entlassung des Pflegers.
2. Eltern, denen die Vermögenssorge für ihre minderjährigen Kinder entzogen wurde, können die Kinder im Verfahren der Beschwerde gegen die Weigerung des Vormundschaftsgerichts, den Vermögenssorgepfleger zu entlassen,...
- OLG-SCHLESWIG, 26.02.2003, 10 UF 195/02
Für die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts kommt neben dem Kontinuitätsgrundsatz auch dem Willen eines 10-jährigen Kindes ausschlaggebende Bedeutung zu, wenn keine gesicherten Anhaltspunkted afür ersichtlich sind, dass dieser Wille Folge einer Manipulation durch ein Elternteil ist.
- OLG-FRANKFURT, 21.06.2002, 5 UF 247/00
Ist ein Elternteil über Jahre hinweg zur Förderung des Umgangs des Kindes mit dem anderen Elternteil nicht in der Lage, kann sich darin ein kindeswohlgefährdendes Eignungsdefizit offenbaren, dem mit geeigneten Maßnahmen zu begegnen ist. Als solche Maßnahme kommt auch eine Teilentziehung der elterlichen Sorge (§ 1666 BGB) und die...
- OLG-NUERNBERG, 24.02.2002, 11 UF 682/01
Das Familiengericht ist zur Regelung der elterlichen Sorge trotz Anhängigkeit eines Trennungsverfahrens nach Art. 150 ff. des italienischen Zivilgesetzbuches zuständig, wenn die Kinder nach einem Aufenthaltswechsel ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
Das Vorliegen einer im Rahmen des Trennungsverfahrens getroffenen...
- OLG-NAUMBURG, 23.07.2001, 14 UF 36/01
Eltern sind grundsätzlich zur Konsensbildung verpflichtet.
Formelhafte Äußerungen wie, sie könnten nicht miteinander reden oder nur noch über ihre Anwälte kommunizieren, ist für eine Sorgerechtsübertragung nach § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB nicht ausreichend. Ebenso wenig steht der Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts eine große...
- OLG-STUTTGART, 20.09.2000, 17 AR 7/00
Leitsatz:
Für das Verfahren über die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft gem. § 1909 BGB ist grundsätzlich das Vormundschaftsgericht zuständig. Die - kumulative - Zuständigkeit des Familiengerichts gem. §§ 1693, 1697 BGB n.F. besteht nur bei dringendem Handlungsbedarf.
- OLG-KOBLENZ, 21.06.2000, 15 SmA 12/00
Auch nach der Neuregelung des § 1697 BGB durch das KindRG, wonach in bestimmten Vormund- und Pflegschaftssachen die Auswahl des Vormunds oder Pflegers dem Familiengericht übertragen worden ist, bleibt für die Bestellung des Pflegers und das weitere Pflegschaftsverfahren weiterhin das Vormundschaftsgericht zuständig.
- OLG-KARLSRUHE, 03.03.2000, 20 UF 144/99
Leitsatz:
Zur Zuständigkeit für die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft nach § 1609 BGB.
- OLG-KARLSRUHE, 03.03.2000, 20 WF 85/99
Leitsatz:
Zur Zuständigkeit für die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft nach § 1609 BGB.