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JuraForum.deGesetzeBGB§ 1693 BGB - Gerichtliche Maßnahmen bei Verhinderung der Eltern 

Stand: 20.05.2013

§ 1693 BGB - Gerichtliche Maßnahmen bei Verhinderung der Eltern

Bürgerliches Gesetzbuch

   Buch 4 (Familienrecht)
      Abschnitt 2 (Verwandtschaft)
         Titel 5 (Elterliche Sorge)

Sind die Eltern verhindert, die elterliche Sorge auszuüben, so hat das Familiengericht die im Interesse des Kindes erforderlichen Maßregeln zu treffen.


Weitere Vorschriften um § 1693 BGB

Entscheidungen zu § 1693 BGB

  • OLG-KARLSRUHE, 06.11.2006, 2 UF 117/06
    1. Soweit die Regelung der elterlichen Sorge (hier bzgl. des Teilbereichs "Umgang") dienende Funktion für eine Regelung des Umgangs hat, kann im Rahmen eines Verfahrens über die Beschwerde gegen eine Umgangsregelung auch über die elterliche Sorge (hier: über den Entzug der elterlichen Sorge gemäß § 1666 BGB für den Teilbereich...
  • OLG-SCHLESWIG, 09.01.2006, 2 W 206/05
    1. Nach § 119 Abs. 1 Nr. GVG bestimmt sich der Rechtsmittelzug - die Rechtsmittelzuständigkeit und das Rechtsmittelverfahren - nach der "formellen Anknüpfung", also danach, welcher Spruchkörper tatsächlich tätig geworden ist. 2. Nach § 1693 BGB ist für die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft wegen der rechtlichen...
  • OLG-STUTTGART, 26.04.2005, 16 UF 65/05
    Das Vertretungsrecht nach §§ 1629 abs 2 s 1, 1795 abs 1 nr 1 und 3 BGB besteht auch für die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen, wenn sich das Kind in der Obhut keines Elternteils befindet. Das Kind bedarf hierfür eines Ergänzungspflegers.
  • OLG-BAMBERG, 12.01.2005, 2 UF 9/05
    1. Das Rechtsmittel gegen die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft durch das Familiengericht ist die befristete Beschwerde nach § 621 e ZPO. 2. Die Zuständigkeit des Familiengerichts nach § 1693 BGB umfasst alle Verfahren, in denen Eltern in der Ausübung der elterlichen Sorge verhindert sind. Sie beschränkt sich nicht nur auf...
  • OLG-NAUMBURG, 27.10.2004, 14 UF 176/04
    Eine Bestellung des Jugendamtes als Pfleger setzt voraus, dass keine als Einzelpfleger geeignete Person vorhanden ist. Dies erfordert sorgfältige Ermittlungen des Gerichts. Eine Bestellung des Jugendamtes ist - auch wenn es allgemein zulässig sein könnte - aus anderen Gründen kritisch zu beurteilen, insbesondere wenn andere...
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Erwähnungen in anderen Vorschriften

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