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JuraForum.deGesetzeBGB§ 1674 BGB - Ruhen der elterlichen Sorge bei tatsächlichem Hindernis 

Stand: 20.05.2013

§ 1674 BGB - Ruhen der elterlichen Sorge bei tatsächlichem Hindernis

Bürgerliches Gesetzbuch

   Buch 4 (Familienrecht)
      Abschnitt 2 (Verwandtschaft)
         Titel 5 (Elterliche Sorge)

(1) Die elterliche Sorge eines Elternteils ruht, wenn das Familiengericht feststellt, dass er auf längere Zeit die elterliche Sorge tatsächlich nicht ausüben kann.

(2) Die elterliche Sorge lebt wieder auf, wenn das Familiengericht feststellt, dass der Grund des Ruhens nicht mehr besteht.


Weitere Vorschriften um § 1674 BGB

Entscheidungen zu § 1674 BGB

  • OLG-FRANKFURT, 06.09.2006, 5 UF 156/06
    Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, dass der Aufenthalt eines Elternteils in Strafhaft nicht ohne weiteres ein Ruhen der elterlichen Sorge zur Folge hat. Eine Reise nach Kolumbien ist nicht nur eine Angelegenheit des täglichen Lebens, sondern vielmehr für das Kind von erheblicher Bedeutung im Sinne von § 1628 BGB.
  • BGH, 06.10.2004, XII ZB 80/04
    Zu den Voraussetzungen des Ruhens der elterlichen Sorge bei einem tatsächlichen Hindernis durch längerfristige Abwesenheit des Elternteils.
  • OLG-THUERINGEN, 13.11.2003, 6 W 556/03
    1. Eine Beteiligtenanhörung kann die förmliche Hinzuziehung eines materiell Beteiligten nicht ersetzen, weil mit der Anhörung das Gericht. seiner Amtsermittlungspflicht entspricht und gesetzlich angeordnete Anhörungspflichten (z.B. gem. § 50b FGG) befolgt. Die Hinzuziehung einer Person zum Zweck der Beschaffung tatsächlicher...
  • OLG-NAUMBURG, 17.02.2003, 8 UF 189/02
    Allein der Umstand, dass die Verbüßung der Strafhaft zu tatsächlichen Behinderungen bei der Ausübung des Sorgerechts durch den anderen Elternteil führen mag, rechtfertigt keine Entziehung seiner elterlichen Sorge.
  • OLG-FRANKFURT, 17.09.2001, 5 WF 137/01
    Aus der Tatsache, daß ein Elternteil sich in Strafhaft befindet, folgt nicht ohne weiteres das Ruhen der elterlichen Sorge
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Erwähnungen in anderen Vorschriften

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