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JuraForum.deGesetzeBGB§ 1631c BGB - Verbot der Sterilisation 

§ 1631c BGB - Verbot der Sterilisation

Bürgerliches Gesetzbuch

   Buch 4 (Familienrecht)
      Abschnitt 2 (Verwandtschaft)
         Titel 5 (Elterliche Sorge)

Die Eltern können nicht in eine Sterilisation des Kindes einwilligen.
Auch das Kind selbst kann nicht in die Sterilisation einwilligen.
§ 1909 findet keine Anwendung.



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