Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deGesetzeBGB§ 1631c BGB - Verbot der Sterilisation 

Stand: 20.05.2013

§ 1631c BGB - Verbot der Sterilisation

Bürgerliches Gesetzbuch

   Buch 4 (Familienrecht)
      Abschnitt 2 (Verwandtschaft)
         Titel 5 (Elterliche Sorge)

Die Eltern können nicht in eine Sterilisation des Kindes einwilligen. Auch das Kind selbst kann nicht in die Sterilisation einwilligen. § 1909 findet keine Anwendung.


Weitere Vorschriften um § 1631c BGB

Entscheidungen zu § 1631c BGB

  • OLG-DUESSELDORF, 05.02.2009, II-10 WF 31/08
    Wird in einem gerichtlichen Verfahren zur Abänderung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes ein schriftlicher Vergleich geschlossen, fällt eine Terminsgebühr nach RVG VV-Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 nicht an.
  • OLG-NAUMBURG, 13.05.2008, 8 WF 90/08
    Eine Verlängerung der Genehmigung zur Unterbringung ist unzulässig, wenn der Sorgeberechtigte die Unterbringung nicht mehr will.
  • OLG-KARLSRUHE, 23.11.2006, 16 WF 192/06
    Formell Beteiligter im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist auch die Person, deren Rechte zwar nicht beeinträchtigt werden können (wie der nicht personensorgeberechtigte Vater im Verfahren nach §§ 1631 b BGB, 70 ff FGG), der das Gericht aber die Antragsschrift übermittelt, die es als Beteiligte bezeichnet und bei der das...
  • OLG-MUENCHEN, 12.07.2006, 33 AR 7/06
    Für die Genehmigung zur freiheitsentziehenden Unterbringung eines Kindes ist das Gericht am Ort des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes zuständig. Ein in einem Heim untergebrachtes Kind hat dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt, wenn eine Rückkehr zum sorgeberechtigten Elternteil nicht beabsichtigt ist.
  • BSG, 10.11.2005, B 3 KR 31/04 R
    Ein Hilfsmittel, welches grundsätzlich für den Behinderungsausgleich von gehunfähigen und gehbehinderten Kindern vorgesehen ist, kann auch von einem an übersteigertem Bewegungsdrang (Erethie) leidenden Kind beansprucht werden, wenn seine Bewegungsfreiheit erst durch die Einschränkung des krankhaften Bewegungsdrangs gesichert und...
  • mehr Entscheidungen anzeigen

Benutzer-Kommentare zu dieser Vorschrift

Es sind noch keine Kommentare zu dieser Vorschrift geschrieben worden.

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon


Sie haben gerade folgende Vorschrift aufgerufen: "§ 1631c BGB - Verbot der Sterilisation"

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Rechtsanwalt-Suche