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JuraForum.deGesetzeBGB§ 163 BGB - Zeitbestimmung 

Stand: 17.06.2013

§ 163 BGB - Zeitbestimmung

Bürgerliches Gesetzbuch

   Buch 1 (Allgemeiner Teil)
      Abschnitt 3 (Rechtsgeschäfte)
         Titel 4 (Bedingung und Zeitbestimmung)

Ist für die Wirkung eines Rechtsgeschäfts bei dessen Vornahme ein Anfangs- oder ein Endtermin bestimmt worden, so finden im ersteren Falle die für die aufschiebende, im letzteren Falle die für die auflösende Bedingung geltenden Vorschriften der §§ 158, 160, 161 entsprechende Anwendung.


Weitere Vorschriften um § 163 BGB

Entscheidungen zu § 163 BGB

  • LAG-DUESSELDORF, 25.07.2007, 12 Sa 944/07
    1. Wird im Arbeitsvertrag auf die einschlägigen Tarifverträge nicht global, sondern nur "ergänzend" verwiesen, unterliegen die in Bezug genommenen Tarifregelungen der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB. 2. Ein Anspruch wird im Sinne einer tariflichen Verfallklausel auch dann schriftlich erhoben, wenn dies in Form einer...
  • OLG-HAMM, 08.02.2007, 15 W 34/07
    1) Beschließen die Gesellschafter einer GmbH die Auflösung der Gesellschaft und Bestellung eines der Geschäftsführers zum Liquidator unter der Befristung (§ 163 BGB), dass die Wirkungen jeweils zum 31.12. des Jahres eintreten sollen, so bewirkt dies nicht, dass die nach § 65 GmbHG erforderliche verfahrensrechtliche Anmeldung zum...
  • OLG-HAMM, 08.02.2007, 15 W 414/06
    1) Beschließen die Gesellschafter einer GmbH die Auflösung der Gesellschaft und Bestellung eines der Geschäftsführers zum Liquidator unter der Befristung (§ 163 BGB), dass die Wirkungen jeweils zum 31.12. des Jahres eintreten sollen, so bewirkt dies nicht, dass die nach § 65 GmbHG erforderliche verfahrensrechtliche Anmeldung zum...
  • LAG-NIEDERSACHSEN, 08.07.2005, 16 Sa 331/05
    1. Wird auf Grund eines nach Vergleichsabschluss eröffneten Insolvenzverfahrens durch den Insolvenzverwalter eine Zahlungsverpflichtung nicht mehr erfüllt, die Voraussetzung für die Rückgabe des Dienst-Pkw des Arbeitnehmers ist, so besteht grundsätzlich kein Zurückbehaltungsrecht oder sonst wie geartetes Recht des Arbeitnehmers...
  • BGH, 29.06.2004, IX ZR 195/03
    a) § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO findet auf eine im Eröffnungsverfahren begründete Aufrechnungslage auch dann keine Anwendung, wenn das Insolvenzgericht einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestimmt und Sicherungsmaßnahmen nach § 21 Abs. 2 InsO getroffen hat. b) Die Insolvenzordnung enthält zum Aufrechnungsausschluß eine...
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