- OLG-DUESSELDORF, 24.06.2009, I-3 Wx 33/09
1. Die rechtliche Zulässigkeit der Eintragung des geschlechtsneutralen türkischen Vornamens "Erva" für einen Jungen ohne Beilegung eines das Geschlecht eindeutig kennzeichnenden weiteren Vornamens hängt davon ab, ob "Erva" in der Türkei ein gebräuchlicher Vorname für Mädchen ist.
2. Stellt sich (hierzu sind von der...
- OLG-ZWEIBRüCKEN, 02.03.2009, 5 UF 128/08
Zur Feststellung des Sorgerechts für ein Kind bei gesetzlicher Vaterschaft zweier Ehemänner infolge Doppelehe (unabsichtliche oder absichtliche Bigamie).
Zur Vermeidung einer doppelten Vaterschaft ist die gesetzliche Vaterschaft nach § 1592 Nr. 1 BGB bei einer Doppelehe auf einen der Ehemänner zu beschränken.
Wenn die...
- BGH, 18.02.2009, XII ZR 156/07
a) Hat das Kind mit seiner Anfechtungsklage gegen den rechtlichen Vater obsiegt, kann die Mutter hiergegen auch dann Berufung einlegen, wenn sie auf Seiten des Kindes und nicht auf Seiten des Vaters beigetreten ist. Als streitgenössische Nebenintervenientin ( § 69 ZPO) kann sie Prozesshandlungen auch im Widerspruch zu der von ihr...
- BSG, 11.12.2008, B 9/9a VG 1/07 R
Ein sozialrechtlich handlungsunfähiges Kind, das von seinen Eltern sexuell missbraucht worden ist, muss sich ein Verschulden des Jugendamts als gesetzlicher Vertreter erst dann zurechnen lassen, wenn diesem im Rahmen der Personensorge auch das Recht übertragen worden ist, Beschädigtenversorgung nach dem OEG zu beantragen. Die sich...
- BGH, 30.04.2008, XII ZB 5/08
a) Bei der Wahl eines Vornamens für ihr Kind sind die Eltern grundsätzlich frei; sie sind insbesondere nicht an einen Kanon herkömmlicher Vornamen gebunden. Dem Recht der Eltern zur Vornamenswahl sind vielmehr allein dort Grenzen gesetzt, wo die Rechtsausübung das Kindeswohl konkret zu beeinträchtigen droht.
b) Auch Namen, die -...
- LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN, 20.03.2008, 2 Ta 45/08
Übergibt ein Arbeitgeber einem minderjährigen Arbeitnehmer das an die Eltern gerichtete Kündigungsschreiben mit der Bitte, dies den Eltern zu übergeben, so handelt der Minderjährige als Erklärungsbote des Arbeitgebers.
- OLG-DUESSELDORF, 22.02.2008, II-8 UF 267/07
Die Wirksamkeitsvoraussetzungen für Sorgerechtserklärungen sind in den §§ 1626 b bis 1626 d BGB abschließend geregelt.
Wenn im Rahmen notariellen Vertrages neben den Sorgerechtserklärungen unwirksame Vereinbarungen beurkundet werden, führt dies nicht zur Unwirksamkeit der Sorgeerklärungen, weil § 139 BGB nicht anwendbar ist.
- BGH, 15.11.2007, XII ZB 136/04
a) Die Ersetzung der Sorgeerklärung nach Art. 224 § 2 Abs. 3 EGBGB, § 1626 a Abs. 1 Nr. 1 BGB setzt die positive Feststellung voraus, dass die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl dient.
b) Durch die Ersetzung der Sorgeerklärung kann die gemeinsame elterliche Sorge nur umfassend und nicht lediglich für bestimmte...
- OLG-STUTTGART, 07.11.2007, 16 WF 181/07
1. Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens der elterlichen Sorge.
2. Unwirksamkeit der Sorgeerklärung eines Mannes, dessen Anerkennung der Vaterschaft nach § 1599 Abs. 2 BGB unwirksam ist.
- OLG-SCHLESWIG, 04.10.2007, 15 WF 261/07
Ein Prozesskostenhilfegesuch für ein gerichtliches Umgangsrechtsverfahren kann mutwillig sein, wenn der Antragsteller nicht zuvor versucht hat, die erstrebte Erweiterung des Umgangsrechts ohne Inanspruchnahme des Gerichtes ggf. mit Hilfe des Jugendamtes zu regeln.
- OLG-NAUMBURG, 02.10.2007, 4 UF 123/07
Großeltern haben ein Recht zum Umgang, wenn dies dem Wohl des Kindes dient. Untersagt der sorgeberechtigte Elternteil den Umgang, ist es folglich Sache der Großeltern schlüssig darzutun und notfalls zu beweisen, dass der gleichwohl beantragte Umgang dem Wohl des Kindes dient.
- BGH, 26.09.2007, XII ZB 229/06
Ruht die alleinige elterliche Sorge der Mutter (§ 1626 a Abs. 2 BGB), weil diese der Adoption ihres Kindes zugestimmt hat (§ 1751 Abs. 1 BGB), bedarf ein Antrag des Vaters auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts nach § 1672 Abs. 1 BGB nicht mehr ihrer Zustimmung. In einem solchen Fall ist dem Antrag des Vaters im Rahmen einer...
- OLG-SCHLESWIG, 21.05.2007, 15 WF 92/07
Zur Inanspruchnahme des Jugendamtes (vermittelnde Hilfe in Sorgerechts- und Umgangsauseinandersetzungen) vor der Bewilligung von PKH für ein gerichtliches Umgangsrechtsverfahren.
- NIEDERSAECHSISCHES-OVG, 27.02.2007, 10 ME 76/07
Eine Abschiebung ist nicht auszusetzen, um dem Vater eines ungeborenen Kindes die Anerkennung seiner Vaterschaft (§ 1592 Nr. 2 BGB) und die Abgabe einer Sorgeerklärung nach § 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB zu ermöglichen.
- OLG-FRANKFURT, 23.02.2007, 1 UF 371/06
Zur Ergänzungspflegerbestellung für die Vertretung des Kindes bei der Erbauseinandersetzung.
- NIEDERSAECHSISCHES-OVG, 13.02.2007, 5 ME 62/07
Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber dem Beamten; Schutz des Beamten vor Vorwürfen Dritter gegen die Amtsführung; Unaufklärbarkeit der Vorwürfe; Untersuchungsgrundsatz.
Die Fürsorgepflicht verpflichtet den Dienstherrn, den Beamten gegen unberechtigte Vorwürfe Dritter in Schutz zu nehmen und gegebenenfalls die fehlende...
- OLG-MUENCHEN, 01.02.2007, 31 Wx 113/06
Für ein Mädchen deutscher Staatsangehörigkeit mit Lebensmittelpunkt in Deutschland, welches der Ehe einer Mutter mit deutscher Staatsangehörigkeit und einem indischen Vater entstammt, kommt die ausschließliche Bestimmung des Vornamens "Kiran" nicht in Betracht, weil er das Geschlecht des Trägers nicht eindeutig bezeichnet.
- OLG-NAUMBURG, 18.10.2006, 14 UF 89/05
Ist ein Kind nach längerer Zeit an ein Elternteil zurückzugeben, ist im Interesse des Kindes die Rückgabe mit einem intensiven Umgangsrecht zugunsten des Elternteils vorzubereiten und bis zur Rückkehr des Kindes zum Elternteil das Verbleiben bei der Pflegefamilie anzuordnen.
- OLG-KOBLENZ, 24.05.2006, 11 UF 60/06
Zu den Schutzmaßnahmen bei der Neuanbahnung des Umgangs der beim Kindesvater lebenden gmeinsamen Kinder mit der an einer langjährigen, durch zahlreiche Rückfälle geprägten Alkoholerkrankung leidenden Kindesmutter.
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 07.12.2005, 25 UF 68/05
Zu den Voraussetzungen einer gerichtlichen Ersetzung einer Erklärung gemäß § 1626 a Abs. 1 Nr. 1 BGB.