- OLG-MUENCHEN, 12.05.2009, 31 Wx 33/09
Zur Aufklärungspflicht des Tatrichters, wenn zweifelhaft ist, ob bei der gegenüber dem Standesamt abgegebenen Erklärung zur Namensführung eines Kindes auch eine Rechtswahl getroffen wurde.
- OLG-MUENCHEN, 05.09.2008, 31 Wx 13/08
Leitet ein Knabe seinen Familiennamen von seiner nicht verheirateten, allein sorgeberechtigten Mutter ab, welche einen ausländischen, geschlechtsspezifisch abgewandelten Familiennamen führt, so erwirbt der Knabe gem. § 1617a Abs. 1 BGB den Familiennamen in der von der Mutter geführten Form, wenn nicht die nun durch Art. 47 Abs. 2...
- OLG-FRANKFURT, 06.09.2007, 20 W 19/07
Haben die damals noch nicht miteinander verheirateten Eltern nach der Geburt des Kindes bereits eine Rechtswahl nach Art. 10 Abs. 3 Nr. 1 EGBGB getroffen und den Familiennamen des Kindes nach dem ausländischen Recht eines Staates bestimmt, dem ein Elternteil angehört, so können sie nach ihrer späteren Eheschließung und einer...
- OLG-FRANKFURT, 15.01.2007, 20 W 484/06
Haben Ehegatten unter dem für ihre Namensführung zuvor maßgebenden ausländischen Recht bereits einen Ehenamen bestimmt und sodann nach einem Statutenwechsel zum deutschen Recht für die Zukunft eine getrennte Namensführung in der Ehe gemäß § 1355 Abs. 1 Satz 2 BGB gewählt, wodurch der Ehename als gemeinsamer Familienname...
- OLG-KARLSRUHE, 08.12.2005, 11 Wx 12/05
Begründen Eltern, die keinen Ehenamen führen, durch Heirat die gemeinsame elterliche Sorge über ein Kind, das gem. § 1617a Abs. 1 BGB den Namen des sorgeberechtigten Elternteils erhalten hat, ohne das Bestimmungsrecht des § 1617b Abs. 1 Satz 1 BGB auszuüben, erhält dieses Kind nicht kraft Gesetzes den Namen eines nachgeborenen...
- BGH, 10.08.2005, XII ZB 112/05
Das geltende Recht gestattet dem Vater, der mit der allein sorgeberechtigten Mutter nicht verheiratet war und nach deren Tod die Sorge für das Kind erlangt, nicht, dem Kind seinen Namen zu erteilen. Angesichts der bewussten und eindeutigen Willensentscheidung des Gesetzgebers ist eine Abhilfe durch Analogieschlüsse nicht möglich.
- OLG-FRANKFURT, 07.03.2005, 20 W 374/04
Nach einer Einbenennung des Kindes nach § 1618 BGB und einem nachfolgenden Namenswechsel des sorgeberechtigten Elternteils aufgrund § 1355 Abs. 5 S. 2 BGB kommt eine erneute Namensänderung des Kindes durch Anschluss an den Namenswechsel des Elternteils nicht in Betracht (Anschluss an BGH NJW 2004, 1108).
- OLG-FRANKFURT, 04.02.2005, 20 W 274/04
Geben die nicht miteinander verheirateten Eltern in der Geburtsanzeige für ihr Kind den Geburtsnamen des Vaters an, während in den 2 Monate später beim Jugendamt beurkundeten Erklärungen über die Anerkennung der Vaterschaft und die Begründung der gemeinsamen Sorge das Kind mit dem Geburtsnamen der Mutter bezeichnet wird, so darf...
- BAYOBLG, 23.09.2004, 1Z BR 80/04
Nimmt ein Ehegatte (hier: der Vater) ein Kind eines anderen Ehegatten (hier: der Mutter) an und führen die Ehegatten keinen Ehenamen, so ist eine in das Adoptionsdekret aufgenommene Bestimmung, dass das Kind als Geburtsnamen seinen bisherigen Geburtsnamen, der zugleich der von der Mutter geführte Name ist, behält, zwar fehlerhaft,...
- OLG-HAMM, 14.09.2004, 15 W 22/04
1) Die Bindungswirkung der Namenserteilung für ein erstgeborenes Kind nicht verheirateter Eltern (§ 1617 Abs. 1 S. 3 BGB) tritt nur für solche nachgeborenen Kinder ein, für die eine gemeinsame elterliche Sorge begründet wird.
2) Solange eine gemeinsame elterliche Sorge nicht besteht, ist die Mutter nicht gehindert, einem...
- OLG-FRANKFURT, 08.07.2004, 20 W 65/04
Heiraten ein US-Amerikaner und eine deutsche Staatsangehörige in den USA, so führt die bloße Unterzeichnung der "Marriage License" durch die Ehefrau mit dem Familiennamen des Mannes nach deutschem Recht nicht ohne weiteres zur Bestimmung eines Ehenamens im Sinne des § 1355 Abs. 1 S. 2 und Abs. 3 S. 1 BGB. Für die Kinder aus dieser...
- BAYOBLG, 21.04.2004, 1Z BR 112/03
Der Vater, dem nach dem Tod der sorgeberechtigten Mutter, deren Namen das Kind trägt, die elterliche Sorge übertragen wird, kann dem Kind seinen eigenen Namen erteilen (Fortführung von BayObLG vom 4.7.2000, 1Z BR 48/00 = FamRZ 2000, 1435).
- OLG-FRANKFURT, 23.02.2004, 20 W 53/03
1. Zur Berichtigung des Geburtseintrags bezüglich des Familiennamens von Mutter und Kind sowie der Angabe des Ehemannes bei späterem Nachweis der Nichtigkeit einer im Ausland geschlossenen Ehe.
2. Eine Eheschließung vor dem Standesbeamten in Ghana, bei welcher ein Ehegatte nicht persönlich anwesend ist, sondern eine andere Person...
- BAYOBLG, 19.02.2004, 1Z BR 100/03
Die Erteilung des Kindesnamens durch den sorgeberechtigten Elternteil nach dem Namen des anderen Elternteils ist nur möglich, solange das Kind das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (Bestätigung von BayObLGZ 2002, 269). Maßgeblich ist nicht die Abgabe, sondern der Zugang der formgültigen Namenserklärung beim Standesbeamten.
- OLG-ZWEIBRüCKEN, 16.01.2004, 2 UF 181/03
Keine gerichtliche Ersetzung der nach § 1618 Satz 1 BGB erforderlichen Einbenennungserklärung des Stiefvaters in analoger Anwendung von § 1618 Satz 4 BGB.
- OLG-ZWEIBRüCKEN, 16.01.2004, 2 UF 180/03
Keine gerichtliche Ersetzung der nach § 1618 Satz 1 BGB erforderlichen Einbenennungserklärung des Stiefvaters in analoger Anwendung von § 1618 Satz 4 BGB.
- BGH, 14.01.2004, XII ZB 30/02
Zur Beschwerdebefugnis der Aufsichtsbehörde auch gegen Entscheidungen, die ihrem eigenen Antrag stattgeben.
Durch die Einbenennung wird der neue Geburtsname des Kindes - vorbehaltlich einer weiteren Einbenennung - grundsätzlich unverwandelbar fixiert. Nimmt der sorgeberechtigte Elternteil nach Scheidung seiner Ehe gemäß § 1355...
- OVG-BRANDENBURG, 20.11.2003, 4 A 277/02
1. Die Aufhebung des Widerspruchsbescheides aufgrund einer isolierten Anfechtungsklage wegen materieller Rechtswidrigkeit gestaltet das Verwaltungsrechtsverhältnis endgültig. Für eine erneute Entscheidung der Widerspruchsbehörde besteht jedenfalls bei einem gebundenen Verwaltungsakt kein Rechtsschutzbedürfnis.
2. Zur Anwendung...
- OLG-DUESSELDORF, 08.10.2003, I-3 Wx 242/03
1.
Die Frist des § 1617 b Abs. 1 BGB ist eine Ausschlussfrist, gegen deren Versäumung eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht möglich ist.
2.
Wird ein Antragsteller von der Stellung des Antrages innerhalb der Frist durch eine unrichtige Auskunft des Standesamtes oder des Jugendamtes bei Abgabe der Erklärung zur...
- OLG-HAMM, 17.07.2003, 15 W 459/02
Bei nicht fristgerechter Ausübung des Geburtsnamensbestimmungsrechts erhält das Kind kraft Gesetzes den Geburtsnamen des Bestimmungsberechtigten.
Auf den Grund für die Nichtbestimmung kommt es ebensowenig an wie auf elterliches Verschulden.
Gegen die Versäumung der Frist ist eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ausgeschlossen.