- OLG-FRANKFURT, 04.06.2009, 2 UF 328/08
1. Der Anrechnung fiktiver Einkünfte bei der Berechnung eines Anspruchs auf Kindesunterhalt steht § 1611 Absatz 2 BGB auch dann entgegen, wenn das minderjährige Kind eine vorangegangene Ausbildung abgebrochen hat und es sich um die Ersatzhaftung nach dem nichtehelichen Vater gemäß § 1651 l Absatz 3, 1607 BGB handelt.
2. Die...
- OLG-KOBLENZ, 18.03.2009, 9 UF 596/08
1. Eine Befristung des Unterhaltsanspruchs nach § 1615 I Abs. 2 BGB vor der Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes kommt jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn im Zeitpunkt der Entscheidung eine hinreichend sichere Prognose für die Annahme besteht, dass die Billigkeitsvoraussetzungen für einen verlängerten Anspruch nach § 1615...
- BGH, 16.07.2008, XII ZR 109/05
a) Die für die Höhe des Unterhaltsbedarfs nach § 1615 l Abs. 2, 3 Satz 1, 1610 Abs. 1 BGB relevante Lebensstellung des Unterhaltsberechtigten ergibt sich auch dann, wenn er schon vor der Geburt des gemeinsamen Kindes mit dem anderen Elternteil zusammen gelebt hat, aus den Einkünften, die er ohne die Geburt des Kindes hätte. Auch...
- OLG-SCHLESWIG, 19.12.2007, 15 UF 142/07
1. Zwar setzt die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen die Feststellung der Vaterschaft voraus, jedoch kann sich der Unterhaltsberechtigte nicht darauf berufen, wenn er in der vor dem Vaterschaftsanerkenntnis liegenden Zeit keine darauf gerichteten Bemühungen unternommen hat.
2. Das Umstandsmoment für die Verwirkung des...
- OLG-DUESSELDORF, 16.04.2007, II-7 UF 317/06
Zum Unterhaltsbedarf der Mutter gemäß §§ 1615 l Abs. 2, Abs. 3 S. 1, 1610 Abs. 1 BGB (gegen BGH FamRZ 2005, 442): Keine Begrenzung des Bedarfs der nichtehelichen Mutter durch den Halbteilungsgrundsatz.
- BVERFG, 28.02.2007, 1 BvL 9/04
Es verstößt gegen Art. 6 Abs. 5 GG, die Dauer eines Unterhaltsanspruchs, den der Gesetzgeber einem Elternteil wegen der Betreuung seines Kindes gegen den anderen Elternteil einräumt, für eheliche und nichteheliche Kinder unterschiedlich zu bestimmen.
- BGH, 17.01.2007, XII ZR 104/03
Der Unterhaltsbedarf einer verheirateten oder geschiedenen Mutter, die ein nichteheliches Kind betreut, bestimmt sich nach ihrer Lebensstellung nach Maßgabe der ehelichen Lebensverhältnisse, auch wenn diese unter den Mindestbedarfssätzen liegen. Für den betreuungsbedingten Unterhaltsbedarf der Mutter haften mehrere...
- OLG-HAMM, 20.12.2006, 2 WF 269/06
Außergerichtliche Titulierung von Unterhaltstiteln, Pflicht des Unterhaltsgläubigers zur Kostenübernahme, Prozesskostenhilfe.
- OVG-SACHSEN-ANHALT, 30.11.2006, 3 O 12/06
1. Bei einem Prozess um staatliche Ausbildungsförderung handelt es sich um einen für den Auszubildenden persönlich wichtigen Prozess; dessen (Vor-)Finanzierung von der Unterhaltspflicht der Eltern regelmäßig mit umfasst wird.
2. Besteht ein derartiger Anspruch auf Prozesskostenvorschuss, ist er vorrangig vor der Inanspruchnahme...
- SAARLAENDISCHES-OLG, 28.11.2006, 6 WF 88/06
Die Selbstbehaltssätze gegenüber Ehegatten sind auch bei Betreuung eines gemeinsamen minderjährigen Kindes durch den Unterhaltsberechtigten grundsätzlich höher anzusetzen als gegenüber minderjährigen Kindern; dabei ist im Regelfall von dem Betrag auszugehen, der in der Mitte zwischen dem notwendigen und dem angemessenen...
- OLG-ROSTOCK, 08.11.2006, 10 UF 50/05
1. Das in Art. 6 Abs. 5 GG normierte Gleichbehandlungsgebot gebietet es bei nichtehelichen Kindern, den unbestimmten Rechtsbegriff der groben Unbilligkeit in § 1615 l Abs. 2 Satz 3 BGB weit auszulegen. Das gilt jedenfalls, wenn die Umstände des Einzelfalles trotz staatlicher Hilfen keine Gewähr dafür bieten, dass die leibliche und...
- OLG-NAUMBURG, 11.07.2006, 3 UF 26/06
Hebammenkosten sind, wenn sie anderweitig nicht ersetzt werden, Teil des Unterhaltsanspruchs. Dies auch dann, wenn sie nicht innerhalb der Zeitgrenze nach Abs. 1 Satz 1 BGB (sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt) angefallen sind.
- BGH, 05.07.2006, XII ZR 11/04
a) Die grundsätzliche Befristung des Unterhaltsanspruchs der nichtehelichen Mutter auf die Dauer von drei Jahren ab Geburt des Kindes bewirkt keine verfassungswidrige Schlechterstellung des nichtehelich geborenen Kindes gegenüber ehelich geborenen Kindern.
b) Ob es, insbesondere unter Berücksichtigung der Belange des Kindes, grob...
- OLG-HAMM, 30.06.2006, 11 WF 170/06
1.)
Grundsätzlich ist jeder Elternteil verpflichtet, das Existenzminimum des bei dem anderen Elternteil lebenden Kindes sicherzustellen, auch wenn er selbst ein weiteres gemeinsames Kind betreut.
2.)
Haben zunächst nach der Trennung alle Kinder einverständlich bei der Mutter gelebt, so kann sich daraus eine Vereinbarung der...
- OLG-NUERNBERG, 29.08.2005, 10 UF 395/05
Jedenfalls die Kosten für den halbtägigen Besuch des Kindergartens stellen keinen Mehrbedarf des Kindes dar; sie sind von den Tabellensätzen der Düsseldorfer Tabelle umfaßt.
- OLG-NAUMBURG, 04.08.2005, 8 UF 63/05
Eine steuerliche Gestaltung durch Vereinbarung besteht für Nichtverheiratete nach der derzeitigen Rechtslage nicht. Der Unterhaltspflichtige kann daher den nach § 1615 l BGB gezahlten Unterhalt nur im Rahmen des § 33a EStG geltend machen.
Verpflichtet sich der Zahlungspflichtige, dem Empfänger dessen steuerliche Nachteile zu...
- OLG-KOBLENZ, 21.07.2005, 7 UF 773/04
Nimmt eine Mutter den nicht mit ihr verheirateten Vater eines Kindes nach § 1615I Abs. 1 oder 2 BGB auf Unterhalt in Anspruch und kann sie die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des anteilig mithaftenden Vaters eines anderen Kindes nicht darlegen, kann ihr ein Unterhaltsanspruch nicht zuerkannt werden, weil die von den...
- BGH, 15.12.2004, XII ZR 26/03
a) Der Selbstbehalt des Vaters im Rahmen des Unterhaltsanspruchs der nicht verheirateten Mutter nach § 1615 l Abs. 2 BGB ist in der Regel mit einem Betrag zu bemessen, der zwischen dem angemessenen Selbstbehalt nach § 1603 Abs. 1 BGB und dem notwendigen Selbstbehalt nach § 1603 Abs. 2 BGB liegt (im Anschluß an Senatsurteil vom 1....
- BGH, 15.12.2004, XII ZR 121/03
a) Das Maß des einer nicht verheirateten Mutter nach § 1615 l Abs. 2 BGB zu gewährenden Unterhalts bestimmt sich nach ihrer Lebensstellung (§§ 1615 l Abs. 3 Satz 1, 1610 Abs. 1 BGB). Diese richtet sich grundsätzlich nach dem Einkommen, das die Mutter ohne die Geburt ihres Kindes zur Verfügung hätte. Dabei wird jedoch die...
- BGH, 01.12.2004, XII ZR 3/03
Der dem Unterhaltsschuldner im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit für einen Unterhaltsanspruch aus Anlaß der Geburt nach § 1615 l Abs. 2 BGB zu belassende Selbstbehalt ist nicht generell mit dem Betrag zu bemessen, der als angemessener Selbstbehalt gegenüber Unterhaltsansprüchen volljähriger Kinder im Rahmen des...