- BGH, 04.03.2009, XII ZR 18/08
Aus einer von den Eltern vereinbarten Begrenzung des Kindesunterhalts, die schon mangels Beteiligung der betroffenen Kinder für diese keine Wirkung entfaltet, kann auf ein - konkludentes - Freistellungsversprechen der die Kinder betreuenden Mutter zugunsten des Vaters (über die Differenz zum gesetzlichen Unterhalt) nicht allein...
- OLG-THUERINGEN, 10.12.2008, 2 WF 449/08
§ 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB, der die Betreuung als Unterhaltsgewährung dem Barunterhalt gleichstellt mit der Folge, dass grundsätzlich Barunterhalt zusätzlich zur Betreuung nicht geschuldet wird, gilt nur im Verhältnis der Eltern zueinander, nicht aber im Verhältnis zu den nachrangig haftenden Großeltern.
Eine Unterhaltspflicht...
- BGH, 26.11.2008, XII ZR 65/07
Kindergartenbeiträge bzw. vergleichbare Aufwendungen für die Betreuung eines Kindes in einer kindgerechten Einrichtung sind in den Unterhaltsbeträgen, die in den Unterhaltstabellen ausgewiesen sind, unabhängig von der sich im Einzelfall ergebenden Höhe des Unterhalts nicht enthalten. Das gilt sowohl für die Zeit vor dem 31....
- BGH, 30.07.2008, XII ZR 126/06
a) Zur Darlegungs- und Beweislast für den Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit gemäß § 1573 Abs. 1 BGB.
b) Zur Berücksichtigung einer anteiligen Haftung (hier: unter Einbezug fiktiven Einkommens) beider Eltern für den Volljährigenunterhalt im Rahmen der Bemessung des Ehegattenunterhalts.
- OLG-CELLE, 05.06.2008, 17 UF 11/08
1. Zur Bindungswirkung eines auf Einkommensfiktionen beruhenden Anerkenntnisurteils im Abänderungsverfahren.
2. Bei der Berechnung der Haftungsquote von Eltern für den Unterhaltsbedarf ihres privilegiert volljährigen Kindes ist das Einkommen der Eltern vorweg um die Belastung durch den Barunterhalt für die minderjährigen...
- OLG-NAUMBURG, 03.04.2008, 8 WF 64/08
Hat die Mutter das alleinige Sorgerecht und halten sich die Kinder - z.B. - beim Vater auf, darf keine Ergänzungspflegschaft zugunsten des Vaters angeordnet werden mit dem Zweck, dass dieser Unterhalt gegen die Mutter geltend macht.
Der Barunterhalt kann stets nur zu Händen desjenigen geleistet werden, der - wenigstens gemeinsam mit...
- OLG-SCHLESWIG, 27.02.2008, 10 UF 212/07
Wird ein Wechselmodell nicht praktiziert, ist allein der nicht betreuende Elternteil barunterhaltspflichtig. Die alleinige Barunterhaltspflicht besteht, solange das deutliche Schwergewicht der Betreuung bei dem anderen Elternteil liegt.
- OLG-NAUMBURG, 18.02.2008, 4 WF 127/07
Begehrt der Unterhaltspflichtige nach Eintritt der Volljährigkeit des Berechtigten die Abänderung, muss er seinen Haftungsanteil darlegen und beweisen. Der die Abänderung begehrende hat gegen den anderen, jetzt ebenfalls haftenden Elternteil, einen Anspruch auf Auskunft über dessen Einkommens- und Vermögenssituation (vgl. OLG...
- OLG-NUERNBERG, 13.08.2007, 10 UF 329/07
Zur Barunterhaltspflicht eines die Kinder betreuenden Ehegatten bei unterschiedlichem Einkommen der Eltern und beiderseits vorhandenem Vermögen; keine Verpflichtung zum Vermögenseinsatz bei Leistungsfähigkeit des betreuenden Elternteils aus laufendem Einkommen.
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 03.04.2007, 13 UF 46/06
Kosten für Halbtagsplatz im Kindergarten können Mehrbedarf des Kindes begründen.
- SAARLAENDISCHES-OLG, 27.03.2007, 6 WF 18/07
Die Ersatzhaftung der Großeltern nach § 1607 BGB ist nicht auf den Stamm des ausgefallenen Elternteils beschränkt, sondern erfasst zwingend alle Großeltern; bei der Auslegung des § 1607 BGB ist § 1606 Abs. 3 S. 1 BGB zu beachten.
- BGH, 28.02.2007, XII ZR 161/04
Zur Barunterhaltspflicht von Eltern, die sich in der Betreuung eines Kindes abwechseln.
- BGH, 17.01.2007, XII ZR 104/03
Der Unterhaltsbedarf einer verheirateten oder geschiedenen Mutter, die ein nichteheliches Kind betreut, bestimmt sich nach ihrer Lebensstellung nach Maßgabe der ehelichen Lebensverhältnisse, auch wenn diese unter den Mindestbedarfssätzen liegen. Für den betreuungsbedingten Unterhaltsbedarf der Mutter haften mehrere...
- OLG-KOBLENZ, 09.11.2006, 7 WF 1042/06
Ein zur Zeit der Minderjährigkeit des Kindes ergangener Titel über die Zahlung von Kindesunterhalt gilt fort, wenn das Kind volljährig wird, weil sich hierdurch am Grund der Unterhaltsverpflichtung, nämlich der Verwandtschaft in gerader Linie (§ 1601 BGB) nichts ändert. Gleiches gilt für den Fall, dass das Kindet heiratet, weil...
- OLG-ROSTOCK, 18.10.2006, 10 WF 103/06
Einen minderjährigen Schüler kann in Zeiten, in denen er nicht zur Schule geht und keine Ausbildung absolviert, grundsätzlich eine Erwerbsobliegenheit treffen. Ihm ist eine Teilerwerbstätigkeit zuzumuten, um damit seinen Unterhalt zumindest teilweise zu decken.
- BGH, 05.10.2006, XII ZR 197/02
a) Ein seinen Kindern aus erster Ehe barunterhaltspflichtiger Elternteil darf aus unterhaltsrechtlicher Sicht in einer neuen Ehe nur dann die Haushaltsführung und Kindesbetreuung übernehmen, wenn wirtschaftliche Gesichtspunkte oder sonstige Gründe von gleichem Gewicht, die einen erkennbaren Vorteil für die neue Familie mit sich...
- BGH, 30.08.2006, XII ZR 138/04
a) Schuldet ein Elternteil nach dem Tod des anderen Elternteils seinem auswärts untergebrachten minderjährigen Kind neben dem Barunterhalt auch Betreuungsunterhalt, so ist der Betreuungsunterhalt grundsätzlich pauschal in Höhe des Barunterhalts zu bemessen. Für einen davon abweichenden Betreuungsbedarf trägt derjenige die...
- OLG-NAUMBURG, 17.08.2006, 4 UF 16/06
Im Unterhalt nach der RegelbetragVO sind weder Kosten für eine Krankenversicherung noch für eine Pflegeversicherung enthalten.
Ist ein Kind schon vor der Trennung mit seinen Eltern privat krankenversichert, gehört die Prämie hierfür zum angemessen Unterhalt.
- BGH, 12.04.2006, XII ZR 31/04
a) Auch soweit Erziehungsgeld nach § 9 Satz 2 BErzGG als Einkommen des Unterhaltspflichtigen zu berücksichtigen ist (hier: gegenüber dem Unterhaltsanspruch minderjähriger Kinder), ist es unterhaltsrechtlich nur einzusetzen, wenn und soweit dessen eigener (hier: notwendiger) Selbstbehalt sichergestellt ist (im Anschluss an das...
- OLG-STUTTGART, 06.04.2006, 17 WF 57/06
Berechnung der anteiligen Haftung bei Zusammentreffen eines privilegierten volljährigen und eines minderjährigen Kindes; Kindergeldanrechnung beim privilegierten volljährigen Kind bei Leistungsfähigkeit beider Eltern.