- SAARLAENDISCHES-OLG, 12.03.2009, 9 WF 21/09
Handelte es sich bei dem Titel, dessen Abänderung begehrt wird, um ein Versäumnisurteil, müssen sich, was vom Abänderungskläger darzulegen ist, die für den Erlass des Versäumnisurteils fingierten Umstände geändert haben.
- SAARLAENDISCHES-OLG, 29.01.2009, 9 WF 115/08
Im Rahmen seiner gesteigerten Verpflichtung zur Ausnutzung seiner Arbeitskraft muss der Unterhaltspflichtige, insbesondere wenn er nur teilschichtig arbeitet, eine weitere Beschäftigung suchen, um zusätzliche Mittel für den Kindesunterhalt zu erwirtschaften. Legt der Unterhaltspflichtige nicht dar, seiner Obliegenheit vollständig...
- BGH, 03.12.2008, XII ZR 182/06
a) Die Zurechnung fiktiver Einkünfte setzt voraus, dass der Unterhaltspflichtige die ihm zumutbaren Anstrengungen, eine angemessene Erwerbstätigkeit zu finden, nicht oder nicht ausreichend unternommen hat und bei genügenden Bemühungen eine reale Beschäftigungschance bestanden hätte.
b) Trotz der nach § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB...
- BGH, 19.11.2008, XII ZR 51/08
Gegenüber dem Ehegattenunterhalt muss dem Unterhaltspflichtigen grundsätzlich ein Selbstbehalt verbleiben, der den notwendigen Selbstbehalt gegenüber einem Unterhaltsanspruch minderjähriger Kinder (§ 1603 Abs. 2 BGB) übersteigt und zwischen diesem und dem angemessenen Selbstbehalt (§ 1603 Abs. 1 BGB) liegt (im Anschluss an das...
- BGH, 19.11.2008, XII ZR 129/06
a) Ein vom Unterhaltsberechtigten bezogenes Arbeitslosengeld II ist nicht bedarfsdeckend und lässt den Unterhaltsanspruch als subsidiäre Sozialleistung nicht entfallen.
b) Bezieht der Unterhaltspflichtige Krankengeld, sind davon bereits im Rahmen der Bedarfsbemessung grundsätzlich weder pauschale berufsbedingte Kosten noch ein...
- OLG-NAUMBURG, 13.03.2008, 4 WF 2/08
Wird der auf den UVG-Träger übergegangene Unterhaltsanspruch zur Geltendmachung zurück übertragen, kann für diesen Teil keine Prozesskostenhilfe bewilligt werden, da insoweit ein Erstattungsanspruch gegen die Unterhaltsbehörde besteht.
- OLG-NAUMBURG, 18.02.2008, 4 WF 127/07
Begehrt der Unterhaltspflichtige nach Eintritt der Volljährigkeit des Berechtigten die Abänderung, muss er seinen Haftungsanteil darlegen und beweisen. Der die Abänderung begehrende hat gegen den anderen, jetzt ebenfalls haftenden Elternteil, einen Anspruch auf Auskunft über dessen Einkommens- und Vermögenssituation (vgl. OLG...
- OLG-CELLE, 01.02.2008, 21 UF 195/07
Hinsichtlich des notwendigen Selbstbehalts (§ 1603 Abs. 2 BGB) ist eine Differenzierung zwischen Erwerbslosen und Erwerbstätigen nicht gerechtfertigt. Der Senat geht künftig von einem einheitlichen notwendigen Selbstbehalt in Höhe von 900 EUR aus.
- OLG-NAUMBURG, 01.02.2008, 8 WF 16/08
Behauptet ein unterhaltspflichtiger Anwalt, zur Leistung des Kindesunterhalts nicht in der Lage zu sein, muss er als Selbstständiger mindestens einen nachvollziehbaren Nachweis über Einkommen und Vermögen der letzten drei zusammenhängenden Jahre erbringen.
Ist nach dem nachgewiesenen Einkommen keine Unterhaltszahlung möglich, ist...
- BGH, 09.01.2008, XII ZR 170/05
Der Selbstbehalt eines Unterhaltspflichtigen kann um die durch eine gemeinsame Haushaltsführung eintretende Ersparnis, höchstens jedoch bis auf sein Existenzminimum nach sozialhilferechtlichen Grundsätzen herabgesetzt werden.
- OLG-NAUMBURG, 25.10.2007, 8 UF 77/07
Ein Unterhaltsanspruch setzt Bedürftigkeit voraus. Ab dem Tage einer Heimunterbringung besteht diese nicht mehr, denn der Bedarf des Kindes ist gedeckt. Wem der Anspruch auf Jugendhilfe zusteht hat hierauf keinen Einfluss.
- OLG-HAMM, 12.06.2007, 3 UF 24/07
1. Hat der nach § 1603 Abs. 2 BGB gesteigert Unterhaltspflichtige keine hinreichenden Erwerbsbemühungen entfaltet und ist ihm deshalb ein fiktives Einkommen zuzurechnen, dann führt eine vorübergehende Erkrankung, die geraume Zeit nach der fingierten Arbeitsaufnahme eintritt, zur Zurechnung fiktiver Lohnfortzahlung und anschließend...
- OLG-HAMM, 12.06.2007, 3 UF 23/07
1. Hat der nach § 1603 Abs. 2 BGB gesteigert Unterhaltspflichtige keine hinreichenden Erwerbsbemühungen entfaltet und ist ihm deshalb ein fiktives Einkommen zuzurechnen, dann führt eine vorübergehende Erkrankung, die geraume Zeit nach der fingierten Arbeitsaufnahme eintritt, zur Zurechnung fiktiver Lohnfortzahlung und anschließend...
- OLG-NAUMBURG, 26.04.2007, 3 UF 26/07
Haben die Eltern vor ihrer Trennung den Reitsport ihres Kindes gefördert sind auch nach der Trennung die hierdurch entstehenden Aufwendungen als Mehrbedarf erstattungsfähig.
- BGH, 25.04.2007, XII ZR 189/04
Entspricht es dem berechtigten Interesse in der neuen Ehe eines Unterhaltspflichtigen, dass seine Ehefrau zugunsten der Haushaltsführung und der Betreuung ihrer Kinder aus einer früheren Beziehung auf eine Erwerbstätigkeit verzichtet, so ist der Anspruch der Ehefrau auf Familienunterhalt im Rahmen einer Mangelverteilung neben den...
- OLG-DRESDEN, 15.03.2007, 21 UF 518/06
1. Beruft sich der gesteigert Unterhaltspflichtige auf Leistungsunfähigkeit, obwohl der Regelbedarf nicht gesichert ist, hat er trotz vollschichtiger Tätigkeit darzulegen, dass er mit dieser seine Erwerbsmöglichkeiten ausschöpft. Dazu können Darlegungen zur Unmöglichkeit einer Nebentätigkeit gehören.
2. Zur Absenkung des...
- NIEDERSAECHSISCHES-OVG, 12.02.2007, 4 LA 94/07
1. Bleiben erwartete Unterhaltszahlungen des barunterhaltungspflichtigen Elternteils nicht planwidrig aus, kommt eine Gewährung von Unterhaltsvorschuss nicht in Betracht.
2. Ein planwidriger Ausfall von Unterhaltsleistungen liegt nicht vor, wenn der das Kind betreuende Elternteil den anderen Elternteil von seiner Unterhaltspflicht...
- BGH, 05.10.2006, XII ZR 197/02
a) Ein seinen Kindern aus erster Ehe barunterhaltspflichtiger Elternteil darf aus unterhaltsrechtlicher Sicht in einer neuen Ehe nur dann die Haushaltsführung und Kindesbetreuung übernehmen, wenn wirtschaftliche Gesichtspunkte oder sonstige Gründe von gleichem Gewicht, die einen erkennbaren Vorteil für die neue Familie mit sich...
- OLG-FRANKFURT, 29.09.2006, 5 UF 171/06
Auch bei gesteigerter Unterhaltsverpflichtung gegenüber einem Minderjährigen ist bei der Leistungsfähigkeit im Einzelfall zu prüfen, ob der Unterhaltsschuldner als ungelernte Arbeitskraft auf dem heutigen Arbeitsmarkt überhaupt eine realistische Chance auf eine Vollzeitbeschäftigung mit einem Verdienst von bereinigt netto mehr...
- BGH, 30.08.2006, XII ZR 138/04
a) Schuldet ein Elternteil nach dem Tod des anderen Elternteils seinem auswärts untergebrachten minderjährigen Kind neben dem Barunterhalt auch Betreuungsunterhalt, so ist der Betreuungsunterhalt grundsätzlich pauschal in Höhe des Barunterhalts zu bemessen. Für einen davon abweichenden Betreuungsbedarf trägt derjenige die...