- HESSISCHER-VGH, 17.06.2009, 7 D 1536/09
1. Einem Folgenbeseitigungsanspruch des Kindes auf Rücknahme einer behördlichen Vaterschaftsanfechtungsklage steht entgegen, dass in der Erhebung der Klage gegen die erfolgte Vaterschaftsanerkennung kein rechtswidriger Eingriff in ein subjektiv-öffentliches Recht des Kindes liegt.
2. Ein subjektiv-öffentliches Recht des Kindes auf...
- OLG-OLDENBURG, 12.05.2009, 13 UF 19/09
1. Bei der Anfechtung der Vaterschaft durch die zuständige Behörde gemäß § 1600 Abs. 1 Nr. 5 BGB n.F. bedarf es nicht der Bestellung eines Ergänzungspflegers gemäß § 1629 Abs. 2 Satz 3, 1796 BGB.
2. Zu den Voraussetzungen einer sozial-familiären Beziehung im Sinne von § 1600 Abs. 4 BGB, die die behördliche...
- OLG-ZWEIBRüCKEN, 02.03.2009, 5 UF 128/08
Zur Feststellung des Sorgerechts für ein Kind bei gesetzlicher Vaterschaft zweier Ehemänner infolge Doppelehe (unabsichtliche oder absichtliche Bigamie).
Zur Vermeidung einer doppelten Vaterschaft ist die gesetzliche Vaterschaft nach § 1592 Nr. 1 BGB bei einer Doppelehe auf einen der Ehemänner zu beschränken.
Wenn die...
- HAMBURGISCHES-OVG, 24.10.2008, 5 Bs 196/08
Jedenfalls seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Ergänzung des Rechts zur Anfechtung der Vaterschaft vom 13. März 2008 (BGBl. I S. 313) ist die dadurch eröffnete Anfechtung der Vaterschaft der einzige Weg, auch bewusst wahrheitswidrigen Vaterschaftsanerkennun-gen zu begegnen (in Abgrenzung zu VGH Mannheim, Beschl. v. 3.3.2005,...
- BGH, 30.07.2008, XII ZR 18/07
Die nach § 1600 e Abs. 1 Nr. 3 BGB sowohl gegen den rechtlichen Vater als auch gegen das Kind zu erhebende Anfechtungsklage des leiblichen Vaters im Sinne des § 1600 Abs. 1 Nr. 2 BGB kann nur Erfolg haben, wenn die Anfechtungsfrist des § 1600 b Abs. 1 Satz 1 BGB gegenüber beiden Beklagten gewahrt ist. Diese sind notwendige...
- BGH, 30.07.2008, XII ZR 150/06
Zum Umfang der Amtsaufklärungspflicht und zur Darlegungslast des Klägers für das Nichtbestehen einer sozial-familiären Beziehung zwischen dem rechtlichen Vater und dem Kind im Falle der Anfechtung der Vaterschaft durch den biologischen Vater.
- BGH, 16.04.2008, XII ZR 144/06
a) Die Rechtsausübungssperre des § 1600d Abs. 4 BGB kann im Regressprozess des Scheinvaters gegen den mutmaßlichen Erzeuger des Kindes in besonders gelagerten Einzelfällen mit der Folge durchbrochen werden, dass die Vaterschaft des Beklagten inzident festgestellt werden kann.
b) Nach Abschaffung der gesetzlichen Amtspflegschaft...
- OLG-NAUMBURG, 09.01.2008, 3 WF 3/08
Auch bei einer wissentlich falschen Anerkennung der Vaterschaft hat dies nicht den Verlust des Anfechtungsrechts zur Folge.
- OLG-FRANKFURT, 19.07.2007, 5 WF 81/07
1. Zur Vererbung von Blutmerkmalen
2. Die laienhaft falsche Bewertung von Umständen die objektiv (naturwissenschaftlich) nicht geeignet sind, Zweifel an der Abstammung zu begründen, setzen die Anfechtungsfrist nicht in Gang und machen die Klage nicht schlüssig. Nach der Formulierung des § 1600 b Abs. 1 S. 2 BGB ("in dem der...
- BGH, 04.07.2007, XII ZB 68/04
Fechten das Kind, die Mutter oder der nach §§ 1592 Nr. 1 und 2, 1593 BGB als Vater geltende Mann die Vaterschaft an, ist der als biologischer Vater in Betracht kommende Mann nicht von Amts wegen beizuladen.
Eine eigene Berufung gegen das der Anfechtung stattgebende Urteil ist ihm verwehrt. Jedoch kann er dem Rechtsstreit als...
- BGH, 04.07.2007, XII ZB 224/03
Im postmortalen Vaterschaftsanfechtungsverfahren nach §§ 621 Abs. 1 Nr. 10, 621 a Abs. 1 ZPO, § 1600 e Abs. 2 BGB, § 56 c FGG ist es dem als Erzeuger des Kindes in Betracht kommenden Mann verwehrt, sich als Nebenintervenient mit dem Ziel der Abweisung der Klage zu beteiligen und gegen die stattgebende Entscheidung Beschwerde...
- OLG-FRANKFURT, 09.01.2007, 3 UF 124/06
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die frühere Regelung des § 1600 BGB als verfassungswidrig angesehen, soweit diese dem biologischen Vater auch dann kein Recht zur Anfechtung der rechtlichen Vaterschaft eingeräumt hat, wenn zwischen dem rechtlichen Elternteil und dem Kind keine familiäre Bindung besteht. Das...
- BGH, 06.12.2006, XII ZR 164/04
a) Zur Verfassungsmäßigkeit des § 1600 Abs. 2 BGB, der es dem (angeblichen) leiblichen Vater verwehrt, die Vaterschaft eines rechtlichen Vaters anzufechten, wenn zwischen diesem und dem Kind eine sozial-familiäre Beziehung besteht.
b) Zum Verhältnis zwischen der Definition einer sozial-familiären Beziehung in § 1600 Abs. 3 Satz...
- OLG-BREMEN, 31.10.2006, 4 WF 110/06
1. Der leibliche Vater, der die Vaterschaft des rechtlichen Vaters anfechten will, ist für die Darlegung , dass es an einer sozial-familiären Beziehung fehle, in der Regel auf ein substantiiertes Bestreiten der Gegenseite angewiesen, um darauf sein weiteres Vorbringen oder etwaige Beweisangebote stützen zu können.
2. Weil Träger...
- BGH, 26.10.2006, III ZR 49/06
Die im Vaterschaftsanfechtungsprozess zu beachtende Ausschlussfrist des § 1600b Abs. 1 BGB dient nicht dem Schutz des leiblichen Vaters an einer Verhinderung seiner Vaterschaftsfeststellung und vor seiner Inanspruchnahme auf Zahlung von Unterhalt. Auf eine Verletzung des § 1600b BGB kann deshalb eine Amtshaftungsklage des leiblichen...
- OLG-ROSTOCK, 18.10.2006, 10 WF 103/06
Einen minderjährigen Schüler kann in Zeiten, in denen er nicht zur Schule geht und keine Ausbildung absolviert, grundsätzlich eine Erwerbsobliegenheit treffen. Ihm ist eine Teilerwerbstätigkeit zuzumuten, um damit seinen Unterhalt zumindest teilweise zu decken.
- OLG-FRANKFURT, 09.10.2006, 5 WF 175/06
Bei Kindschaftssachen ist grundsätzlich wegen ihrer existentiellen Bedeutung die Beiordnung eines Anwalts erforderlich. Der verfassungsrechtlich gewährte Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit gebietet die Beiordnung grundsätzlich auch im Amtsermittlungsverfahren, denn die Aufklärungs- und Beratungspflicht eines Anwalts geht über die...
- OLG-SCHLESWIG, 12.05.2006, 12 UF 155/05
Wird die Vaterschaftsanfechtungsklage der prozessunfähigen Partei persönlich zugestellt, so endete die zweijährige Anfechtungsfrist erst sechs Monate nach dem Zeitpunkt, in dem der Mangel der Vertretungsmacht behoben worden ist.
- OLG-KARLSRUHE, 03.05.2006, 19 AR 9/06
Für die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft nach §§ 1629, 1909 BGB ist das Vormundschaftsgericht und nicht das Familiengericht zuständig.
- BGH, 03.05.2006, XII ZR 195/03
a) Zum Umfang der Erhebung weiterer Beweise, wenn ein biostatistisches Vaterschaftsgutachten eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit der Vaterschaft des Beklagten ergibt, dieser aber bestreitet, der Kindesmutter beigewohnt zu haben.
b) Zur Ablehnung eines Beweisantrages wegen Unerreichbarkeit des für den Mehrverkehr der Kindesmutter...