- OLG-ZWEIBRüCKEN, 02.03.2009, 5 UF 128/08
Zur Feststellung des Sorgerechts für ein Kind bei gesetzlicher Vaterschaft zweier Ehemänner infolge Doppelehe (unabsichtliche oder absichtliche Bigamie).
Zur Vermeidung einer doppelten Vaterschaft ist die gesetzliche Vaterschaft nach § 1592 Nr. 1 BGB bei einer Doppelehe auf einen der Ehemänner zu beschränken.
Wenn die...
- HAMBURGISCHES-OVG, 24.10.2008, 5 Bs 196/08
Jedenfalls seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Ergänzung des Rechts zur Anfechtung der Vaterschaft vom 13. März 2008 (BGBl. I S. 313) ist die dadurch eröffnete Anfechtung der Vaterschaft der einzige Weg, auch bewusst wahrheitswidrigen Vaterschaftsanerkennun-gen zu begegnen (in Abgrenzung zu VGH Mannheim, Beschl. v. 3.3.2005,...
- OLG-KOBLENZ, 11.07.2008, 10 U 1271/07
Keine Ausnahme von der Sperrwirkung des § 1599 Abs. 1 BGB, wenn Anfechtungsverfahren vor Tod des ihn betreibenden Vaters wegen Verzögerungen durch Verhalten des Kindes nicht mehr abgeschlossen werden kann. Keine Feststellungsklage von Abkömmling und Erben gegen das Kind auf Feststellung zulässig, dass das Kind nicht Abkömmling und...
- BGH, 25.06.2008, XII ZB 163/06
Beruft sich in Verfahren zwischen den Eltern eines Kindes, die deren rechtliche Beziehungen untereinander betreffen, ein Elternteil auf die Nichtabstammung des Kindes vom rechtlichen Vater, so ist stets anhand einer umfassenden Interessenabwägung zu prüfen, ob eine Ausnahme von der Rechtsausübungssperre des § 1599 Abs. 1 BGB...
- OLG-NAUMBURG, 09.01.2008, 3 WF 3/08
Auch bei einer wissentlich falschen Anerkennung der Vaterschaft hat dies nicht den Verlust des Anfechtungsrechts zur Folge.
- BGH, 04.07.2007, XII ZB 68/04
Fechten das Kind, die Mutter oder der nach §§ 1592 Nr. 1 und 2, 1593 BGB als Vater geltende Mann die Vaterschaft an, ist der als biologischer Vater in Betracht kommende Mann nicht von Amts wegen beizuladen.
Eine eigene Berufung gegen das der Anfechtung stattgebende Urteil ist ihm verwehrt. Jedoch kann er dem Rechtsstreit als...
- OLG-NAUMBURG, 27.06.2007, 3 WF 197/07
Erkennt ein Dritter fristgerecht die Vaterschaft an - und stimmt die Mutter zu - fehlt einer Anfechtung der Vaterschaft grundsätzlich das Rechtsschutzinteresse, da mit der Zustimmung nach § 1599 Abs. 2 BGB dasselbe Ziel einfacher und kostengünstiger erreicht werden kann.
- OLG-THUERINGEN, 15.03.2006, 4 U 159/05
1. Niemand darf gerichtlich oder außergerichtlich die mit der Geburt (eines Kindes) zunächst eingetretene (eheliche) Abstammung des Kindes vom Ehemann (der Kindesmutter) in Frage stellen und sich auf nichteheliche Abstammung berufen. Dieses Verbot dient dem Kindeswohl.
2. Es bezweckt jedoch nicht den Schutz des außerehelichen...
- OLG-KOBLENZ, 23.02.2006, 7 UF 457/05
Ein heimlich eingeholtes DNA-Gutachten ist wegen Verstoßes gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Kindes im Vatershaftsanfechtungsverfahren gegen den Willen des Kindes oder seines gesetzlichen Vertreters nicht verwertbar, auch nicht zur schlüssigen Darlegung von Zweifeln an der Vaterschaft (wie BGH, NJW 2005, 497)....
- SAARLAENDISCHES-OLG, 10.08.2005, 9 UF 171/04
Das Gebot der Abstammungssicherung und das Ziel der Vaterschaftsermittlung erfordern die derzeitige Möglichkeit der nicht fristgebundenen Vaterschaftsfeststellung gem. § 1600d BGB, es sei denn, eine Vaterschaft besteht bereits. Das Bedürfnis des Kindes nach Klärung seiner wahren Abstammung hat dabei verfassungsrechtliche Bedeutung.
- BAYOBLG, 16.11.2004, 1Z BR 87/04
1. Eine Vaterschaftsanerkennung ist nicht deshalb unwirksam, weil der Anerkennende keinen sicheren Nachweis über die von ihm geführten Personalien beibringt.
2. Liegt eine wirksame Vaterschaftsanerkennung vor, kann der Anerkennende als Vater im Geburtenbuch eingetragen werden, auch wenn seine Identität aufgrund besonderer Umstände...
- OLG-NAUMBURG, 05.11.2004, 14 WF 211/04
Die Tatsache, dass die Antragstellerin sich inzwischen einem anderen Partner zugewandt hat, mit ihm zusammenlebt, von ihm ein Kind erwartet und ihn deshalb noch vor der Geburt des Kindes heiraten will, stellt keine unzumutbare Härte im Sinne des § 1565 Abs. 2 BGB dar.
- OLG-OLDENBURG, 11.03.2004, 11 UF 11/04
Keine Beiladung des biologischen Erzeugers im Anfechtungsverfahren, §§ 640 e ZPO, 1599 Abs. 1, 1592 Nr. 1, 1600 B Abs. 1 BGB.
- BGH, 11.02.2004, XII ZB 158/02
a) Eine noch bestehende Ehe der Kindesmutter steht der Abgabe einer Sorgeerklärung durch den leiblichen Vater nach § 1626 a Abs. 1 Nr. 1 BGB nicht entgegen, wenn das Kind bei Anhängigkeit des Scheidungsantrags noch nicht geboren war und der leibliche Vater nach § 1599 Abs. 2 BGB auch die Vaterschaft anerkannt hat.
b) Die...
- HAMBURGISCHES-OVG, 10.02.2004, 3 Bf 238/03
Das Kindschaftsverhältnis zum Vater entfällt bei einer erfolgreichen Anfechtung der Vaterschaft mit Rückwirkung auf den Tag der Geburt des Kindes.
Die erfolgreiche Anfechtung der Vaterschaft durch den deutschen Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der ausländischen Mutter des Kindes verheiratet ist, führt ohne Verstoß gegen...
- OLG-STUTTGART, 18.12.2003, 16 UF 221/03
Die Statusänderung eines Kindes nach § 1599 Abs 2 BGB erfordert ein wirksames Vaterschaftsanerkenntnis des Dritten bis zum Ablauf eines Jahres nach Rechtskraft des Scheidungsurteils, weshalb auch die gemäß § 1599 Abs 2 S 2 BGB erforderlichen Zustimmungen innerhalb dieser Frist erfolgen müssen (entgegen OLG Zweibrücken, FamRZ...
- BGH, 30.10.2002, XII ZR 345/00
Ergänzt ein Kläger, dessen Ehelichkeitsanfechtungsklage (jetzt Vaterschaftsanfechtungsklage) in einem früheren Prozeß mangels ausreichender Indiztatsachen, die berechtigte Zweifel an seiner Vaterschaft begründen könnten, abgewiesen wurde, in einem erneuten Anfechtungsverfahren seinen auf denselben Lebenssachverhalt gestützten...
- OLG-NAUMBURG, 31.01.2002, 14 WF 214/01
Wird erst mit der Beschwerde die mangelnde Leistungsfähigkeit eingewandt, ist die Beschwerde unzulässig (Anschluss an OLG Naumburg FuR 2000, 295).
- OLG-NAUMBURG, 30.01.2002, 14 WF 13/02
Für eine Vaterschaftsanfechtungsklage fehlt das Rechtsschutzinteresse, wenn ein Kind nach Anhängigkeit des Scheidungsantrages geboren wird, ein beurkundetes Anerkenntnis eines anderen Mannes und die beurkundete Zustimmung der Mutter vorliegt.
- BAYOBLG, 11.01.2002, 1Z BR 51/01
Sind gemäß Art. 19 Abs. 1 EGBGB für die Abstammung des Kindes zwei Rechtsordnungen alternativ maßgeblich, so bietet diejenige die günstigste Auswirkung, die dem Kind zuerst zu einem Vater verhilft.