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JuraForum.deGesetzeBGB§ 1588 BGB - (keine Überschrift) 

Stand: 17.06.2013

§ 1588 BGB - (keine Überschrift)

Bürgerliches Gesetzbuch

   Buch 4 (Familienrecht)
      Abschnitt 1 (Bürgerliche Ehe)
         Titel 8 (Kirchliche Verpflichtungen)

Die kirchlichen Verpflichtungen in Ansehung der Ehe werden durch die Vorschriften dieses Abschnitts nicht berührt.


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