- OLG-KOBLENZ, 20.07.2009, 11 UF 641/08
1. Zur Anpassung einer Vereinbarung über den Versorgungsausgleich an veränderte Verhältnisse.
2. Der aufgrund einer ehrenamtlichen Tätigkeit gezahlte Ehrensold ist nicht in den Versorgungsausgleich einzubeziehen.
- BGH, 13.05.2009, XII ZB 169/06
a) Zur Anwartschaftsdynamik eines laufenden Anrechts bei der Rheinischen Zusatzversorgungskasse im Abänderungsverfahren, wenn das Ehezeitende vor dem Systemwechsel in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes lag (hier: 31. Mai 1982).
b) Zur Rückrechnung einer laufenden Betriebsrente aus der Zusatzversorgung des öffentlichen...
- OLG-DUESSELDORF, 22.04.2009, II-8 UF 199/08
Die Sonderzahlung für Landesbeamte in Nordrhein - Westfalen, die durch § 11 Satz 2 des Sonderzahlungsgesetzes NRW nachträglich bis zum 31.12.2012 befristet wurde, ist bei der Ermittlung des Ehezeitanteils einer Beamtenversorgung im Versorgungsausgleich (§ 1587a Abs. 2 Nr. 1 BGB) mit dem zur Zeit der Entscheidung geltenden...
- OLG-CELLE, 12.01.2009, 10 UF 86/08
1. Zur Berechnung des Ehezeitanteils einer Ministerversorgung und einer Abgeordnetenversorgung im schuldrechtlichen Versorgungsausgleich.
2. Bei Durchführung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs nach § 1587 f Nr. 2 BGB ist die schuldrechtliche Ausgleichsrente um den im Rahmen des § 1587 b Abs. 5 BGB durchgeführten...
- BGH, 05.11.2008, XII ZB 53/06
a) Die in §§ 78, 79 Abs. 1 Satz 1 VBL-Satzung i.V.m. § 18 Abs. 2 BetrAVG enthaltene Übergangsregelung für rentenferne Versicherte ist unwirksam. Verfügt ein den rentenfernen Jahrgängen zugehöriger Ehegatte über ein Anrecht bei der VBL, dessen Ehezeitanteil eine zum 1. Januar 2002 gutgebrachte Startgutschrift enthält, ist das...
- BGH, 05.11.2008, XII ZB 181/05
Zur Dynamik von Anrechten bei der Pensionskasse der Deutschen Eisenbahnen und Straßenbahnen VVaG (im Anschluss an die Senatsbeschlüsse vom 5. März 2006 - XII ZB 196/05 - FamRZ 2008, 1147 f. und vom 6. Februar 2008 - XII ZB 180/05 - FamRZ 2008, 862 ff.).
Für die Beendigung der Betriebszugehörigkeit im Sinne von § 1587 a Abs. 2...
- BGH, 03.09.2008, XII ZB 203/06
Im Versorgungsausgleich ist die niederländische AOW Pension zwar in die Ausgleichsbilanz nach § 1587 BGB einzustellen. Steht sie dem ausgleichspflichtigen Ehegatten zu, kann sie jedoch selbst nicht in den Formen des öffentlich rechtlichen Ausgleichs, sondern bei Vorliegen der Voraussetzungen (§§ 1587 f, 1587 g BGB) nur...
- BGH, 09.07.2008, XII ZR 6/07
a) Ein im Ehevertrag kompensationslos vereinbarter Ausschluss des Versorgungsausgleichs ist nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig, wenn die Ehegatten bei Abschluss des Vertrags bewusst in Kauf nehmen, dass die Ehefrau wegen Kindesbetreuung alsbald aus dem Berufsleben ausscheiden und bis auf weiteres keine eigenen Versorgungsanrechte...
- BGH, 11.06.2008, XII ZB 154/07
a) Auch im Rahmen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs ist für die Ermittlung der Ausgleichsrente nach §§ 1587 g Abs. 2 Satz 1, 1587 a BGB grundsätzlich auf die Wertverhältnisse bei Ende der Ehezeit abzustellen.
b) Nachehezeitliche Wertveränderungen sind allerdings nach § 1587 g Abs. 2 Satz 2 BGB zu berücksichtigen,...
- OLG-NAUMBURG, 27.05.2008, 3 UF 61/08
Übersieht das Familiengericht, dass der Versorgungsausgleich nach VAÜG auszusetzen ist, hat das Oberlandesgericht aufgrund eines zulässigen Rechtsmittels insoweit die Entscheidung aufzuheben. Die Aussetzung ist nur durch das Familiengericht zulässig. Deshalb ist das Verfahren an das Familiengericht zur Prüfung und Entscheidung...
- OLG-NAUMBURG, 06.05.2008, 4 UF 145/07
Eine Vereinbarung über den Versorgungsausgleich nach § 1587o BGB kann auch nach Maßgabe des § 278 Abs. 6 ZPO geschlossen werden (a.A. Brandenburgische OLG in FamRZ 2008, 1192-1193; Borth: Versorgungsausgleich, 4. Aufl. 2008, Rn 766, PWW/Ahrens, 3. Aufl. 2008, § 127a Rn 2).
- OLG-KOBLENZ, 05.03.2008, 9 UF 693/07
Kann ein Pflichtiger den zur Abfindung eines künftigen schuldrechtlichen Ausgleichsanspruchs erforderlichen Betrag nicht aus seinem Vermögen, sondern nur durch Aufnahme eines Darlehens aufbringen, kann von ihm ein vorzeitiger schuldrechtlicher Ausgleich regelmäßig nur in Form von Ratenzahlung verlangt werden, wenn das der...
- OLG-ZWEIBRüCKEN, 11.12.2007, 2 UF 182/07
Allein der Umstand, dass dem Ausgleichspflichtigen nach Durchführung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs nur noch Alterseinkünfte bleiben, die den nach unterhaltsrechtlichen Grundsätzen zu belassenden Selbstbehalt nur unwesentlich übersteigen, rechtfertigt keine Kürzung der Ausgleichsrente im Hinblick auf die aus der...
- BGH, 28.11.2007, XII ZB 188/04
Zur Bewertung von Anrechten bei der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse
Baden.
- OLG-CELLE, 15.10.2007, 10 UF 158/07
Zum Ausgleich der betrieblichen Altersversorgung der Volkswagen AG nach der seit 2001 geltenden Versorgungsordnung.
- OLG-NAUMBURG, 08.10.2007, 4 UF 126/07
Ist eine Quotierung nicht sach- und interessengerecht, kann der Ausgleich auch nur bei einem der betroffenen Anrechte in voller Höhe durchgeführt werden. Dies insbesondere dann, wenn das eine Anrecht öffentlich-rechtlich, das andere nur privatrechtlich ist und insoweit auf den schuldrechtlichen Ausgleich zu verweisen wäre.
- OLG-HAMM, 31.08.2007, 12 UF 359/06
Bei der Durchführung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs ist das Gericht nicht an die Feststellungen zur Höhe des auszugleichenden Betrages im Scheidungsverbundurteil gebunden (vgl. BGH FamRZ 2007, 707; FamRZ 1995, 157f.).
Soweit bereits ein öffentlich-rechtlicher Versorgungsausgleich durchgeführt worden ist, in dem zu...
- OLG-NAUMBURG, 01.08.2007, 3 UF 131/07
Anwartschaften bei der ÖSA sind durch analoges Quasi-Splitting auszugleichen (so schon Senat Az. 3 UF 87/07).
- OLG-NAUMBURG, 25.06.2007, 4 UF 109/07
Hat das Familiengericht den Versorgungsausgleich ausgesetzt und wird hiergegen Rechtsmittel eingelegt, ist das Verfahren nicht an das Familiengericht zurück zu verweisen. Vielmehr ist der Senat zu einer Sachentscheidung berufen (a.A. die anderen FamS des OLG Naumburg).
- OLG-CELLE, 06.06.2007, 10 UF 83/07
Ein Anrecht auf Rente aus der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes ist ohne Umwertung in den öffentlichrechtlichen Versorgungsausgleich einzubeziehen, wenn die Rente erst nach Ehezeitende begonnen hat, innerhalb des nach Ehezeitende liegenden restlichen Anwartschaftszeitraums aber auch die Anwartschaften der gesetzlichen...