- OLG-OLDENBURG, 13.07.2009, 13 UF 52/09
Aufstockungsunterhalt bei bestehender Gütergemeinschaft.
- OLG-OLDENBURG, 26.05.2009, 13 UF 28/09
1. Zur Frage der Entstehung sogenannter ehebedinger Nachteile bei Abbruch eines Studiums wegen der Geburt eines gemeinsamen Kindes.
2. Der angemessene Lebensbedarf im Sinne von § 1578 Abs. 1 S. 1 BGB richtet sich danach, welches Einkommen der Berechtigte ohne Unterbrechung der Erwerbstätigkeit aktuell erwirtschaften würde.
- OLG-NAUMBURG, 11.05.2009, 3 WF 75/09
Nach wie vor geht der Senat in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass bei Stufenklagen über die Prozesskostenhilfe stufenweise zu entscheiden ist (OLG Naumburg FamRZ 1994, 1042).
- OLG-DRESDEN, 11.03.2009, 23 UF 626/08
Ein vor Inkrafttreten des Unterhaltsrechtsänderungsgesetzes und vor Verkündung der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12.04.2006 - XII ZR 240/03 - FamRZ 2006, 1006, geschlossener Prozessvergleich zum nachehelichen Ehegattenunterhalt ist nicht allein wegen der geänderten Rechtslage abzuändern, wenn die Vereinbarung auch nach...
- OLG-DUESSELDORF, 14.01.2009, II-8 UF 113/08
1. Bei dergestalt untypischem Eheverlauf, dass das erste Kind der Parteien erst nach längerer Ehedauer - hier ca. 14 Jahre - geboren wurde und für die Ehefrau nach der Geburt eines weiteren Kindes erst mit knapp 50 Jahren eine Erwerbsobliegenheit eingetreten ist, ist eine Beschränkung des Anspruchs auf Nachscheidungsunterhalt...
- SAARLAENDISCHES-OLG, 04.12.2008, 6 UF 40/08
Die Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Zulässigkeit einer zeitlichen und höhenmäßigen Befristung des Aufstockungsunterhalts bei langer Ehedauer ist bereits mit der Entscheidung vom 12.4.2006 - XII ZR 240/03 vollzogen worden. Der Unterhaltsschuldner ist daher mit seinem auf Befristung des Unterhaltsanspruchs...
- OLG-BRAUNSCHWEIG, 02.12.2008, 2 UF 29/08
1. Der Unterhaltspflichtige schuldet seiner geschiedenen Ehefrau Betreuungsunterhalt gemäß § 1570 BGB, wenn die geschiedene Ehefrau ein 13-15 jähriges Kind betreut, das an ADS leidet und dadurch erhöhter Betreuungsaufwand besteht. Ihre Erwerbsverpflichtung erfüllt sie mit Ausübung einer Halbtagstätigkeit.
2. Bei der...
- BGH, 26.11.2008, XII ZR 131/07
a) Zur Abgrenzung von Krankheitsunterhalt nach § 1572 BGB und Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB (im Anschluss an das Senatsurteil vom 27. Januar 1993 - XII ZR 206/91 - FamRZ 1993, 789).
b) Zur Befristung des Krankheitsunterhalts gemäß § 1578 b Abs. 2 BGB.
- OLG-DUESSELDORF, 18.11.2008, I-24 U 19/08
1. Nach dem Grundsatz des sichersten Weges hat der Rechtsanwalt in einem Rechtsstreit um nachehelichen Unterhalt die in Betracht kommende Begrenzung des Anspruchs vorzutragen, auch wenn das Gericht dies ohnehin auf Grund des Klageabweisungsantrags des Rechtsanwalts zu erwägen hat.
2. Auf den Unterhalt wegen Krankheit ist die...
- OLG-ZWEIBRüCKEN, 09.10.2008, 5 WF 107/08
Zur nachträglichen Befristung eines durch Vergleich zunächst unbefristet titulierten Anspruchs auf Ehegattenunterhalt nach Änderung der Rechtsprechung des BGH durch Urteil vom 12.04.2006 aber vor Inkrafttreten des UÄndG.
Bei Abänderung eines Prozessvergleichs wegen Änderung der Rechtsprechung kommt es entscheidend darauf an,...
- BGH, 30.07.2008, XII ZR 126/06
a) Zur Darlegungs- und Beweislast für den Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit gemäß § 1573 Abs. 1 BGB.
b) Zur Berücksichtigung einer anteiligen Haftung (hier: unter Einbezug fiktiven Einkommens) beider Eltern für den Volljährigenunterhalt im Rahmen der Bemessung des Ehegattenunterhalts.
- OLG-CELLE, 02.06.2008, 17 WF 66/08
Zur Begrenzung des Aufstockungsunterhalts nach neuem
Unterhaltsrecht.
- OLG-ZWEIBRüCKEN, 14.03.2008, 2 UF 197/07
Bei einer geschiedenen Ehefrau, die entsprechend der gemeinsamen Lebensplanung der Parteien ihren Beruf seit annähernd 30 Jahren aufgegeben und auf Grund ihres Alters und der fehlenden Berufserfahrung keine reale Beschäftigungschance für eine angemessene Erwerbstätigkeit mehr hat, ist eine Befristung des Anspruchs aus § 1573 Abs....
- OLG-ZWEIBRüCKEN, 07.03.2008, 2 UF 113/07
Bei einer 62 Jahre alten Ehefrau, die sich während der 33-jährigen Ehe der Parteien unter Aufgabe ihres erlernten Berufes der Kindererziehung und Haushaltsführung gewidmet hat und die eine Erwerbstätigkeit nicht mehr wird finden können, ist eine Befristung des Unterhaltsanspruchs aus § 1573 Abs. 1 und 2 BGB nicht gerechtfertigt.
- OLG-ZWEIBRüCKEN, 08.02.2008, 2 UF 138/07
1. Kann eine gelernte Friseurin nach Scheidung ihrer 21-jährigen Ehe bei entsprechenden Erwerbsbemühungen in ihren früheren Beruf zurückkehren und kann sie dabei ein vergleichbares Einkommen erzielen, wie vor ihrer Heirat, so erscheint es dann, wenn keine Kindesbelange berührt sind gerechtfertigt, den Anspruch auf...
- OLG-NAUMBURG, 15.01.2008, 8 UF 141/07
Ist der Unterhaltsberechtigte schon Bezieher einer Altersrente, kommt statt des Aufstockungsanspruchs nur noch der Altersunterhalt in Betracht.
Eine Herabsetzung oder zeitliche Befristung entfällt, wenn Pflichtiger und Berechtigter schon Altersrentner sind, da nicht mehr erwartet werden kann, dass der Berechtigte in der Lage sein...
- OLG-NAUMBURG, 13.12.2007, 8 UF 148/07
Die Vorlage eines umfangreichen Anlagekonvuluts zum Beweis dafür, dass kein Einkommen vorhanden ist, reicht für sich alleine nicht aus. Das Gericht ist nicht verpflichtet, sich aus einer Vielzahl von Unterlagen ein Bild von der Einkommenssituation zu machen. Etwas anderes gilt, wenn die Anlagen den Sachvortrag der Partei belegen.
- OLG-ZWEIBRüCKEN, 16.11.2007, 2 UF 50/07
Zu den Voraussetzungen der Befristung eines Anspruchs auf Aufstockungsunterhalt.
- BGH, 14.11.2007, XII ZR 16/07
Die Darlegungs- und Beweislast für Tatsachen, die zu einer Befristung oder Beschränkung des nachehelichen Unterhalts führen können, trägt der Unterhaltsverpflichtete, weil sowohl § 1573 Abs. 5 als auch § 1578 Abs. 1 Satz 2 BGB als Ausnahmetatbestände konzipiert sind. Hat der Unterhaltspflichtige allerdings Tatsachen...
- OLG-CELLE, 07.11.2007, 15 UF 56/07
"Die Berufung eines Oberarztes zum Chefarzt eines Krankenhauses während der Trennungszeit, jedoch etwa 5 Jahre nach der Trennung der Eheleute kann eine unterhaltsrechtlich unerwartete, vom Normalverlauf erheblich abweichende Entwicklung darstellen, so dass aus der Chefarzttätigkeit erzielte Einkünfte die ehelichen...