- OLG-NAUMBURG, 11.05.2009, 3 WF 75/09
Nach wie vor geht der Senat in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass bei Stufenklagen über die Prozesskostenhilfe stufenweise zu entscheiden ist (OLG Naumburg FamRZ 1994, 1042).
- OLG-SCHLESWIG, 26.01.2009, 15 UF 76/08
1. Keine ehebedingten Nachteile aufgrund eines durchgeführten Versorgungsausgleichs
2. Herabsetzung und Befristung des Altersunterhalts nach den §§ 1571, 1578 b BGB auch im Fall einer Scheidung nach langer Ehedauer
3. Schadensersatzanspruch des geschiedenen Ehegatten wegen Verschweigens einer Rente, § 1585 b Abs. 3 BGB
- OLG-NAUMBURG, 15.01.2008, 8 UF 141/07
Ist der Unterhaltsberechtigte schon Bezieher einer Altersrente, kommt statt des Aufstockungsanspruchs nur noch der Altersunterhalt in Betracht.
Eine Herabsetzung oder zeitliche Befristung entfällt, wenn Pflichtiger und Berechtigter schon Altersrentner sind, da nicht mehr erwartet werden kann, dass der Berechtigte in der Lage sein...
- OLG-CELLE, 24.01.2006, 10 UF 190/05
Ein Anspruch auf Altersunterhalt (§ 1571 BGB) besteht nicht, wenn der während der Ehe wirtschaftlich stärkere Ehegatte erst aufgrund des Versorgungsausgleichs unterhaltsbedürftig wird, aber nicht mit einem Rechtsmittel gegen die Entscheidung zum Versorgungsausgleich eine Kürzung des Versorgungsausgleichs gemäß § 1587 c BGB...
- OLG-HAMM, 23.12.2003, 11 WF 181/03
Ein Wiederaufleben des Unterhaltsanspruchs gem. § 1586 a Abs. 1 Satz 2 BGB kommt nur dann in Betracht, wenn zuvor im Zusammenhang mit der Auflösung der zweiten Ehe ein Unterhaltsanspruch nach § 1570 BGB bestanden hat und bei Beendigung der Betreuung alters- oder krankheitsbedingt eine eigene Erwerbstätigkeit ausscheidet.
- SAARLAENDISCHES-OLG, 04.12.2003, 6 UF 38/03
Zur Versagung des Unterhaltsausschlusses nach Scheidung einer im vorgerückten Lebensalter geschlossenen, nur drei Jahre bestehenden Ehe.
- OLG-SCHLESWIG, 12.08.2003, 8 UF 283/02
1. Durch jahrelange Fortzahlung eines - nicht titulierten - Geschiedenenunterhalts kann ein Vertrauenstatbestand geschaffen werden, der den Einsatzzeitpunkt für die Erwerbsobliegenheit des Berechtigten hinausschiebt.
2. Bezieht ein Unterhaltspflichtiger, weil er sich von der Sozialversicherungspflicht hat befreien lassen keine Rente,...
- OLG-HAMM, 19.03.2003, 11 UF 200/02
1.)
Bei Prozessvergleichen kommt eine Abänderung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage im Hinblick auf die geänderte Rechtsprechung des BGH zur Anwendung der Differenzmethode (Urteil vom 13. 6. 2001 - FamRZ 2001, 986) nicht immer erst mit dem 13.6.2001 in Betracht.
Ist die Geschäftsgrundlage bereits vor Verkündung der...
- OLG-KOBLENZ, 11.03.2003, 11 UF 319/02
Nachehelicher Ehegattenunterhalt kann erstmals auch dann geltend gemacht werden, wenn dem Ehegatten im Zeitpunkt der Scheidung wegen der damals geltenden Anrechnungsmethode kein Unterhaltsanspruch zustand, ein solcher nach der geänderten Rechtsprechung zur Anwendung der Differenzmethode jetzt aber zu bejahen ist.
- OLG-KOBLENZ, 22.11.1999, 13 UF 275/99
1. Allein der Rentenbezug aufgrund des Erreichens einer flexiblen Altersgrenze läßt die Erwerbsverpflichtung einer unterhaltsberechtigten Ehefrau nicht entfallen. Dies gilt auch für den Trennungsunterhalt.
2. Unterhaltsberechnung, wenn neben Renteneinkünften Einkünfte aus einer geringfügigen Tätigkeit (seit 1. 4. 1999) erzielt...
- BGH, 03.02.1999, XII ZR 146/97
BUNDESGERICHTSHOF
IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
XII ZR 146/97
Verkündet am:
3. Februar 1999
Küpferle,
Justizamtsinspektorin
als Urkundsbeamtin
der Geschäftsstelle
in der Familiensache
BGB § 1571
Die Frage, ob von einem Unterhaltsberechtigten, der das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, wegen seines Alters eine...