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JuraForum.deGesetzeBGB§ 1566 BGB - Vermutung für das Scheitern 

Stand: 20.05.2013

§ 1566 BGB - Vermutung für das Scheitern

Bürgerliches Gesetzbuch

   Buch 4 (Familienrecht)
      Abschnitt 1 (Bürgerliche Ehe)
         Titel 7 (Scheidung der Ehe)
            Untertitel 1 (Scheidungsgründe)

(1) Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt.

(2) Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit drei Jahren getrennt leben.

§ 1566 Abs. 2: Mit dem GG vereinbar, BVerfGE v. 28.2.1980 I 283 - 1 BvL 136/78 u. a. -



Weitere Vorschriften um § 1566 BGB

Entscheidungen zu § 1566 BGB

  • OLG-DUESSELDORF, 27.05.2009, II-8 UF 11/09
    Aufgrund einer Rückverweisung im internationalen Privatrecht der Republik Togo richtet unterliegt das Scheidungsverfahren dem gemeinsamen Wohnsitzrecht der Parteien, wenn diese bei Eheschließung togolesische Staatsangehörig waren, aber bei Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens eine unterschiedliche Staatsangehörigkeit haben.
  • OLG-NAUMBURG, 22.03.2007, 8 UF 166/06
    Sowohl die Scheidung als auch die Zurückweisung eines Scheidungsantrages sind durch Urteil, nicht durch Beschluss zu entscheiden. Eine Zurückweisung eines Scheidungsantrages ohne mündliche Verhandlung ist unzulässig.
  • OLG-ZWEIBRüCKEN, 06.04.2006, 6 UF 208/05
    1. Eine Ehe ist auch dann im Sinne des § 1565 Abs. 1 Satz 2 BGB gescheitert, wenn sie nur von einem Ehegatten (einseitig) als zerrüttet angesehen wird. 2. Weist das Familiengericht einen Scheidungsantrag zurück, kann das Berufungsgericht in zweiter Instanz die Scheidung der Ehe aussprechen, falls als Folgesache nur über den...
  • OLG-OLDENBURG, 07.03.2006, 12 UF 125/05
    Die anderweitige Rechtshängigkeit eines Scheidungsantrags vor einem ausländischen Gericht steht einer Ehescheidung in Deutschland dann nicht entgegen, wenn feststeht, dass dieses Verfahren zu keiner im Inland anzuerkennenden Ehescheidung führen kann. Der Zwang, an einer sog. "Get-Scheidung" in Israel mitzuwirken ist unvereinbar mit...
  • SAARLAENDISCHES-OLG, 08.06.2005, 9 UF 131/04
    Zu den Scheidungsvoraussetzungen bei einseitig erklärter Aussöhnungsbereitschaft.
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Erwähnungen von § 1566 BGB in anderen Vorschriften

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