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JuraForum.deGesetzeBGB§ 154 BGB - Offener Einigungsmangel; fehlende Beurkundung 

Stand: 19.04.2013

§ 154 BGB - Offener Einigungsmangel; fehlende Beurkundung

Bürgerliches Gesetzbuch

   Buch 1 (Allgemeiner Teil)
      Abschnitt 3 (Rechtsgeschäfte)
         Titel 3 (Vertrag)

(1) Solange nicht die Parteien sich über alle Punkte eines Vertrags geeinigt haben, über die nach der Erklärung auch nur einer Partei eine Vereinbarung getroffen werden soll, ist im Zweifel der Vertrag nicht geschlossen. Die Verständigung über einzelne Punkte ist auch dann nicht bindend, wenn eine Aufzeichnung stattgefunden hat.

(2) Ist eine Beurkundung des beabsichtigten Vertrags verabredet worden, so ist im Zweifel der Vertrag nicht geschlossen, bis die Beurkundung erfolgt ist.



Weitere Vorschriften um § 154 BGB

Entscheidungen zu § 154 BGB

  • LAG-MUENCHEN, 26.06.2009, 3 Sa 280/09
    Haben sich die Verhandlungspartner (potentieller Arbeitnehmer und potentieller Arbeitgeber) über die wesentlichen Bedingungen eines abzuschließenden Arbeitsvertrags geeinigt, jedoch die schriftliche Fixierung der Vertragsbedingungen im Rahmen eines Unterzeichnungstermins vorbehalten, ist gem. § 154 BGB ein Arbeitsvertrag im Zweifel...
  • OVG-BREMEN, 09.03.2009, 1 A 138/08
    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung, mit der die Pflicht zur Beseitigung baurechtswidriger baulicher Anlagen vom Grundstückseigentümer auf die Behörde übergeht, wirksam zustande gekommen ist (hier: Bereinigung des Kleingartengebiets "Waller Fleet").
  • BGH, 08.10.2008, XII ZR 66/06
    Zur formlosen Fortsetzung eines Mietvertrages bei einer im Ausgangsvertrag enthaltenen Schriftformklausel.
  • BAG, 30.07.2008, 10 AZR 606/07
    Weist der Arbeitgeber in einem vorformulierten Arbeitsvertrag darauf hin, dass die Gewährung einer Sonderzahlung keinen Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf die Leistung für künftige Bezugszeiträume begründet, benachteiligt ein solcher Freiwilligkeitsvorbehalt den Arbeitnehmer nicht unangemessen. Die Klausel ist auch dann wirksam,...
  • OLG-DUESSELDORF, 08.07.2008, I-24 U 107/07
    Zur unwirksamen Vereinbarung eines Erwerbsrechts des Leasingnehmers in einem Leasingvertrag mit "Teilamortisation mit kalkuliertem Restwert".
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