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JuraForum.deGesetzeBGB§ 1388 BGB - Eintritt der Gütertrennung 

Stand: 20.05.2013

§ 1388 BGB - Eintritt der Gütertrennung

Bürgerliches Gesetzbuch

   Buch 4 (Familienrecht)
      Abschnitt 1 (Bürgerliche Ehe)
         Titel 6 (Eheliches Güterrecht)
            Untertitel 1 (Gesetzliches Güterrecht)

Mit der Rechtskraft der Entscheidung, die die Zugewinngemeinschaft vorzeitig aufhebt, tritt Gütertrennung ein.


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