JuraForum.de > Gesetze > BGB > § 1385 BGB - Vorzeitiger Zugewinnausgleich des ausgleichsberechtigten Ehegatten bei vorzeitiger Aufhebung der Zugewinngemeinschaft
Buch 4 (Familienrecht)
Abschnitt 1 (Bürgerliche Ehe)
Titel 6 (Eheliches Güterrecht)
Untertitel 1 (Gesetzliches Güterrecht)
Der ausgleichsberechtigte Ehegatte kann vorzeitigen Ausgleich des Zugewinns bei vorzeitiger Aufhebung der Zugewinngemeinschaft verlangen, wenn
Fußnoten:
Zu § 1385: Neugefasst durch G vom 6. 7. 2009 (BGBl I S. 1696).
Folgende Vorschriften verweisen auf diesen Paragraphen:
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