- OLG-OLDENBURG, 13.07.2009, 13 WF 148/09
Frage, ob der Erlös aus Aktienoptionen des Arbeitgebers güterrechtlich oder unterhaltsrechtlich auszugleichen ist, ist in der Rechtsprechung bislang nicht geklärt. Die Entscheidung der Rechtsfrage muss deshalb dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben.
- OLG-DUESSELDORF, 09.06.2009, I-24 U 133/08
1. Der Rechtsanwalt hat den Mandanten bei Erhebung der Klage auf Trennungsunterhalt auch auf die Geltendmachung von Altersvorsorgeunterhalt hinzuweisen.
2. Im Regressprozess ist der durch Verlust des Anspruchs auf Vorsorgeunterhalt entstandene Schaden wie in dem entsprechenden Unterhaltsprozess zu berechnen (Anschluss an BGH FamRZ...
- OLG-THUERINGEN, 08.06.2009, 1 UF 424/08
1. Nach der ab dem 01.01.2008 geltenden Rechtslage kann nicht mehr davon ausgegangen werden, dass das Einkommen aus Vollzeittätigkeit eines Ehegatten, der ein sieben Jahre altes Kind betreut, überobligatorisch ist.
2. Allerdings sind die Kinderbetreuungskosen abzugsfähig, die zur Ausübung einer Berufstätigkeit erforderlich sind...
- OLG-KOBLENZ, 29.05.2009, 10 U 1519/08
Bei verbotener Eigenmacht eines Ehegatten in Bezug auf Hausratsgegenstände ist einstweiliger Rechtsschutz über eine einstweilige Verfügung nach ZPO unabhängig von § 1361 a BGB eröffnet (Anschluss an OLG Koblenz, 9. Zivilsenat, v. 26.4.2007 - 9 UF 82/07 -).
- OLG-NAUMBURG, 15.04.2009, 3 UF 10/09
Wird bei einem Amtsgericht am 22. Dezember ein Rechtsmittel eingereicht, das aber beim Oberlandesgericht bis zum 11. Januar einzureichen war, und erfolgt die Weiterleitung so spät, dass bei Eingang beim Oberlandesgericht die Rechtsmittelfrist abgelaufen ist, ist auf Antrag Wiedereinsetzung zu gewähren.
- OLG-CELLE, 09.03.2009, 15 WF 44/09
Sinn und Zweck des Hausratsteilungsverfahrens ist es nicht, den anderen Ehegatten von der Nutzung von Hausrat oder Tieren (hier: Papageien) auszuschließen.
- OLG-NAUMBURG, 03.11.2008, 8 UF 119/08
Der Hausrat ist, unabhängig davon, ob er sich noch in der ehemaligen Ehewohnung befindet, nach der HausratsVO zu verteilen. Denn bloße Besitzverhältnisse (§§ 854 ff BGB) können die eigentumsrechtlichen Verhältnisse (§§ 903 ff, 1008 ff BGB) nicht berühren, und über die Zuweisung in das Alleineigentum einer der Parteien ist...
- OLG-DUESSELDORF, 18.09.2008, II-7 UF 33/08
Der Vorabzug des Kindesunterhalts von dem Einkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils hat für die Berechnung des Ehegattenunterhalts in Höhe der Tabellen- und nicht der Zahlbeträge zu erfolgen. Eine Vorlage an das BVerfG kommt nicht in Betracht; § 1612 b BGB ist verfassungskonform auszulegen.
- OLG-DUESSELDORF, 11.06.2008, II-8 UF 1/08
Sagt ein Ehegatte im Zuge der Eheschliessung zu, dem aus einem anderen Land und Kulturkreis stammenden anderen Ehegatten im Falle der ehebedingten Übersiedlung nach Deutschland das Erlernen der Sprache und eine (nicht näher bezeichnete) Ausbildung zu ermöglichen, so ist er daran auch im Falle der Trennung jedenfalls insoweit...
- OLG-NUERNBERG, 19.03.2008, 7 UF 1406/07
1. Bedarf einer getrenntlebenden Ehefrau nach ihrer Rückkehr in die Türkei.
2. Fiktives Einkommen in Höhe des staatlichen Mindestlohns in der Türkei.
- BGH, 05.03.2008, XII ZR 22/06
a) Nach der Trennung der Parteien ist der Vorteil mietfreien Wohnens zunächst regelmäßig nur noch in dem Umfang zu berücksichtigen, wie er sich als angemessene Wohnungsnutzung durch den in der Ehewohnung verbliebenen Ehegatten darstellt. Dabei ist auf den Mietzins abzustellen, den er auf dem örtlichen Wohnungsmarkt für eine dem...
- OLG-ZWEIBRüCKEN, 01.02.2008, 2 UF 170/07
Zur Frage des Umfanges der Erwerbspflicht eines seit längerer Zeit getrennt lebenden Ehegatten, der ein zehnjähriges Kind betreut.
- BGH, 12.12.2007, XII ZR 23/06
Im Rahmen des Trennungsunterhalts trifft den Unterhaltsschuldner grundsätzlich keine Obliegenheit zur Einleitung der Verbraucherinsolvenz (Abgrenzung zum Senatsurteil BGHZ 162, 234 = FamRZ 2005, 608).
- OLG-SCHLESWIG, 27.08.2007, 12 UF 80/07
1. Mangels gesetzlicher Regelung steht geschiedenen Ehegatten kein Anspruch auf Prozesskostenvorschuss im Sinne des § 1360 a Abs. 4 BGB zu.
2. Soweit die Gegenseite vor Rechtskraft der Scheidung mit der Zahlung von Prozesskostenvorschuss in Verzug gekommen ist, kann dies nur einen Schadensersatzanspruch begründen. Ein Anspruch auf...
- BGH, 04.07.2007, XII ZR 141/05
a) Die für das Maß des Unterhalts ausschlaggebenden ehelichen Lebensverhältnisse bestimmen sich grundsätzlich nach den für den allgemeinen Lebensbedarf genutzten Einkünften. Um sowohl eine zu dürftige Lebensführung als auch einen übermäßigen Aufwand als Maßstab für die Ansprüche auf Trennungsunterhalt und nachehelichen...
- OLG-KOBLENZ, 26.04.2007, 9 UF 82/07
§ 1361 a BGB ist nicht lex specialis zu § 861 BGB. Nach einer eigenmächtigen Wegnahme von Hausratsgegenständen kann gegenüber dem Anspruch aus § 861 BGB nur eingewendet werden, dass die Gegenstände zur Deckung eines Notbedarfs benötigt werden.
- BGH, 28.03.2007, XII ZR 21/05
a) Während der Trennungszeit ist der Vorteil mietfreien Wohnens nur in dem Umfang zu berücksichtigen, wie er sich als angemessene Wohnungsnutzung durch den in der Ehewohnung verblieben Ehegatten darstellt. Dabei ist auf den Mietzins abzustellen, den er auf dem örtlichen Wohnungsmarkt für eine dem ehelichen Lebensstandard...
- OLG-NAUMBURG, 24.01.2007, 3 UF 24/07
Verwirkt ist ein Anspruch auf Hausratsteilung, wenn ein Ehegatte während des Getrenntlebens und auch längere Zeit nach Scheidung einen Anspruch auf Hausratsteilung nicht geltend macht (Zeitmoment), der andere aufgrund eingetretener "Funkstille" dies Verhalten dahin verstehen kann, dass von einer weiteren Geltendmachung der...
- BGH, 17.01.2007, XII ZR 104/03
Der Unterhaltsbedarf einer verheirateten oder geschiedenen Mutter, die ein nichteheliches Kind betreut, bestimmt sich nach ihrer Lebensstellung nach Maßgabe der ehelichen Lebensverhältnisse, auch wenn diese unter den Mindestbedarfssätzen liegen. Für den betreuungsbedingten Unterhaltsbedarf der Mutter haften mehrere...
- OLG-BREMEN, 05.01.2007, 4 UF 75/06
Im Rahmen der Billigkeitsabwägung nach § 1579 BGB kommt die Annahme einer Erwerbsobliegenheit der Berechtigten, die einen Unterhaltsanspruch aus § 1361 BGB oder § 1570 BGB wegen Kindesbetreuung hat, bereits mit der Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes in Betracht. Bestehende Betreuungsmöglichkeiten sind zu nutzen.