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JuraForum.deGesetzeBGB§ 1360 BGB - Verpflichtung zum Familienunterhalt 

Stand: 17.06.2013

§ 1360 BGB - Verpflichtung zum Familienunterhalt

Bürgerliches Gesetzbuch

   Buch 4 (Familienrecht)
      Abschnitt 1 (Bürgerliche Ehe)
         Titel 5 (Wirkungen der Ehe im Allgemeinen)

Die Ehegatten sind einander verpflichtet, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten. Ist einem Ehegatten die Haushaltsführung überlassen, so erfüllt er seine Verpflichtung, durch Arbeit zum Unterhalt der Familie beizutragen, in der Regel durch die Führung des Haushalts.



Weitere Vorschriften um § 1360 BGB

Entscheidungen zu § 1360 BGB

  • SAECHSISCHES-OVG, 20.05.2009, NC 2 D 38/09
    Ein Anspruch auf Prozesskostenvorschuss setzt die Leistungsfähigkeit des Verpflichteten voraus. Diese ist bei Ehegatten nur gegeben, wenn der angemessene Selbstbehalt gewahrt ist.
  • OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN, 11.05.2009, 18 A 462/09
    1. Die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis sowohl nach § 26 Abs. 4 AufenthG als auch nach § 26 Abs. 4 Satz 4 AufenthG i.V.m. § 35 Abs. 1 Satz 2 AufenthG steht im Ermessen der Behörde. 2. Ein Anspruch nach § 26 Abs. 4 Satz 4 AufenthG i.V.m. § 35 Abs. 1 Satz 2 AufenthG setzt nicht voraus, dass der Betreffende eine...
  • HESSISCHER-VGH, 11.03.2009, 11 D 363/09
    Bei Streitigkeiten um eine Aufenthaltserlaubnis kann ein Anspruch auf Prozesskostenvorschuss unter Ehegatten nach § 1360a Abs. 4 BGB bestehen, der gegenüber der Gewährung staatlicher Prozesskostenhilfe vorrangig ist. Wenn der Pflichtige des Vorschusses selbst nicht uneingeschränkt wirtschaftlich leistungsfähig ist, ist dem...
  • OLG-DUESSELDORF, 23.10.2008, II-10 WF 25/08
    Auch im Fall der Kostenquotelung ist ein gemäß § 1360a Abs. 4 BGB unstreitig gezahlter Prozesskostenvorschuss im Kostenfestsetzungsverfahren zu berücksichtigen und auf den sich bei der Kostenausgleichung ergebenden Kostenerstattungsanspruch des Vorschussempfängers uneingeschränkt anzurechnen. Eine Anrechnung kann allerdings nur...
  • OLG-NUERNBERG, 21.10.2008, 9 WF 1251/08
    1. Der Einwand der Erfüllung eines Kostenerstattungsanspruchs durch Prozesskostenvorschusszahlungen kann im Wege der Vollstreckungsabwehrklage geltend gemacht werden, wenn die Erfüllungswirkung zwischen den Parteien streitig ist. 2. Prozesskostenvorschusszahlungen dienen auch zur Deckung der Kosten des Empfängers, die er nach der...
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Erwähnungen von § 1360 BGB in anderen Vorschriften

Folgende Vorschriften verweisen auf § 1360 BGB:

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