- BAG, 24.03.2009, 9 AZR 277/08
1. Der öffentliche Arbeitgeber kann dem Anspruch des unterlegenen Mitbewerbers auf Besetzung der Stelle nicht entgegenhalten, er habe die Stelle endgültig einem Konkurrenten übertragen, wenn er hierdurch dessen einstweiligen Rechtsschutz vereitelt hat, Art. 19 Abs. 4 GG. Der unterlegene Bewerber hat Anspruch darauf, dass der...
- BAG, 19.02.2008, 9 AZR 70/07
1. Nach Beendigung des Auswahlverfahrens und verbindlicher Stellenbesetzung können dem unterlegenen Bewerber Schadensersatzansprüche nach § 280 Abs. 1 BGB und § 823 Abs. 2 BGB iVm. Art. 33 Abs. 2 GG zustehen. Diese setzen voraus, dass der öffentliche Arbeitgeber bei fehlerfreier Auswahl nach den Grundsätzen des Art. 33 Abs. 2 GG...
- BAG, 18.09.2007, 9 AZR 672/06
1. Ein Bewerbungsverfahren nach Art. 33 Abs. 2 GG endet mit der endgültigen Übertragung des Amts auf den ausgewählten Mitbewerber. Der öffentlich-rechtliche Arbeitgeber ist regelmäßig nur zur Neubescheidung von Bewerbungen verpflichtet, wenn er die ausgeschriebene Stelle noch nicht endgültig besetzt hat.
2. Eine Körperschaft...
- BGH, 14.06.2007, IX ZR 219/05
Der durch ein eingetragenes richterliches Verfügungsverbot gesicherte Anfechtungsgläubiger kann von dem Gläubiger einer später in das Grundbuch eingetragenen Zwangshypothek verlangen, mit seinem Recht hinter eine eigene Zwangshypothek des Verbotsgeschützten zurückzutreten.
Treten richterliche Verfügungsverbote zum Schutz...
- BGH, 12.10.2006, IX ZR 109/05
Die Abtretung einer Forderung auf künftige Bezüge aus einem Dienstverhältnis ist auch dann in der Zeit vor Ablauf von zwei Jahren nach dem Ende des zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens laufenden Monats wirksam, wenn die Forderung vor der Abtretung von einem anderen Gläubiger gepfändet worden war.
- SAARLAENDISCHES-OLG, 07.03.2006, 4 U 659/04
Zur hinreichend bestimmten Bezeichnung der zu pfändenden Forderung in einem Pfändungsbeschluss.
- OLG-FRANKFURT, 03.08.2005, 20 W 141/05
Die sogenannte Rückschlagsperre des § 88 InsO gilt nicht entsprechend in Konkursverfahren, die vor dem 01.01.1999 eröffnet worden sind. Das allgemeine Veräußerungsverbot nach § 106 Abs. 1 Satz 3 KO hat nur die Bedeutung eines relativen Verfügungsverbotes nach den §§ 135, 136 BGB mit der Folge, dass es nach § 888 Abs. 2 BGB...
- OLG-NAUMBURG, 09.12.2004, 2 U 101/04 (Lw)
Eine Grundbuchberichtigung nach § 894 BGB stellt kein Veräußerungsgeschäft im Sinne der §§ 593 b, 566 BGB dar, durch das der Eigentümer anstelle des Bucheigentümers in ein von diesem abgeschlossenes Pachtverhältnis eintreten könnte.
- OLG-DUESSELDORF, 27.01.2004, I-3 Wx 376/03
Die mit der rechtsgeschäftlichen Verpfändung eines Gesellschaftsanteils verbundene Verfügungsbeschränkung rechtfertigt - anders als die Pfändung eines Gesellschaftsanteils im Wege der Zwangsvollstreckung -, wenn Grundstücke zum Gesellschaftsvermögen gehören, die Eintragung des Verpfändungsvermerks im Grundbuch.
- BGH, 15.11.1999, II ZR 98/98
BGB §§ 135 Abs. 2, 136, 932 Abs. 2; KO § 106
Zu den Anforderungen an die tatrichterliche Feststellung der groben Fahrlässigkeit beim Erwerb beweglicher Sachen, die einem gerichtlichen Verfügungsverbot nach § 106 KO unterliegen.
BGH, Urt. v. 15. November 1999 - II ZR 98/98 -
OLG Hamm
LG Essen