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JuraForum.deGesetzeBGB§ 133 BGB - Auslegung einer Willenserklärung 

§ 133 BGB - Auslegung einer Willenserklärung

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)


   Buch 1 (Allgemeiner Teil)
      Abschnitt 3 (Rechtsgeschäfte)
         Titel 2 (Willenserklärung)

Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften.



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