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JuraForum.deGesetzeBGB§ 13 BGB - Verbraucher  

§ 13 BGB - Verbraucher

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)


   Buch 1 (Allgemeiner Teil)
      Abschnitt 1 (Personen)
         Titel 1 (Natürliche Personen, Verbraucher, Unternehmer)

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.



(1) Amtl. Anm.:
Amtlicher Hinweis:
Diese Vorschriften dienen der Umsetzung der eingangs zu den Nummern 3, 4, 6, 7, 9 und 11 genannten Richtlinien.



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