- OLG-DUESSELDORF, 15.07.2009, I-3 Wx 264/08
1. Bevollmächtigen die Beteiligten den Notar bzw. seinen Vertreter, ihre Erklärungen "zu ändern, zu ergänzen oder zu berichtigen, soweit dies dem grundbuchlichen Vollzug dieser Urkunde dienlich ist.", so bedeutet dies dass der Notar über § 15 GBO hinausgehende in Bezug auf das angestrebte Ziel zweckmäßige bzw. dienliche...
- SAARLAENDISCHES-OLG, 19.03.2009, 8 U 197/08
Bestellen mehrere Bruchteilseigentümer eines Grundstücks an diesem zur Sicherung eines gemeinsam aufgenommenen Darlehens, für das sie gesamtschuldnerisch haften, eine Grundschuld, so ist der Sicherungsnehmer mangels einer entgegenstehenden Vereinbarung nicht daran gehindert, mit einem der Darlehensnehmer ohne Beteiligung des anderen...
- OLG-KOBLENZ, 21.10.2008, 11 U 362/08
Die während der Zwangsverwaltung beschlagnahmten Ansprüche des Schuldners kann der Zwangsverwalter auch noch nach Aufhebung des Zwangsverwaltungsverfahrens gerichtlich geltend machen.
- OLG-SCHLESWIG, 03.07.2008, 5 U 9/08
1. Übergibt eine Bank dem früheren Darlehensschuldner und Grundstückseigentümer - der vereinbarungsgemäß auf die durch eine Briefgrundschuld gesicherte Forderung gezahlt hat - ohne weitere Absprache nach vollständiger Rückzahlung Löschungsbewilligung und Grundschuldbrief, bleibt das Kreditinstitut bis zur Löschung Gläubiger...
- BGH, 03.05.2007, IX ZR 16/06
a) Für die Frage, ob eine Rechtshandlung zu einer mittelbaren Gläubigerbenachteiligung geführt hat, ist der Zeitpunkt der Berufungsverhandlung jedenfalls insofern maßgeblich, als Vorgänge zu bewerten sind, die sich erst nach Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz zugetragen haben.
b) Wird ein Zwischendarlehensvertrag...
- OLG-FRANKFURT, 04.07.2006, 20 W 269/06
1. Auch die berichtigende Löschung eines Grundpfandrechts bedarf gemäß § 27 Satz 1 GBO der Zustimmung des im Zeitpunkt der Löschung eingetragenen Grundstückseigentümers.
2. Trotz Erteilung einer Löschungsbewilligung ist auch der frühere Eigentümer, der die Grundschuld bestellt hat, nicht antragsberechtigt nach § 13 GBO für...
- BGH, 09.03.2006, IX ZR 11/05
a) Die allgemein für die Vormerkungsfähigkeit künftiger Ansprüche erforderlichen Voraussetzungen gelten auch für den gesetzlichen Vormerkungsschutz des nachrangigen Grundschuldgläubigers.
b) Der gesetzliche Löschungsanspruch des nachrangigen Grundschuldgläubigers ist nicht insolvenzfest, wenn die vorrangige...
- BGH, 26.01.2006, V ZB 143/05
Bei der Eintragung einer Grundschuld muss ein Höchstzinssatz nicht angegeben werden, wenn die Parteien die Vereinbarung der Verzinsung an § 288 Abs. 1 BGB ausgerichtet haben.
- BGH, 14.12.2005, IV ZR 45/05
Ein Gebäude kann nicht nur durch seine Gliederung, Einteilung, Eigenart oder Bauart, sondern auch aufgrund seiner Ausstattung mit betriebsdienlichen Maschinen und sonstigen Gerätschaften als für einen gewerblichen Betrieb dauernd eingerichtet angesehen werden.
- BGH, 11.05.2005, IV ZR 279/04
Macht der nachrangige Grundschuldgläubiger von seinem gesetzlichen Ablösungsrecht Gebrauch, muß er den vorrangigen Grundschuldgläubiger selbst dann in voller Höhe des dinglichen Rechts befriedigen, wenn eine entsprechende persönliche Forderung, deren Sicherung das vorrangige Grundpfandrecht dient, nicht besteht. Erzielt der...
- SAARLAENDISCHES-OLG, 21.04.2005, 8 U 222/04
1. Ist es der Bank als Sicherungsnehmerin schuldhaft unmöglich geworden, den schuldrechtlichen Anspruch des Sicherungsgebers auf Rückgewähr einer Grundschuld zu erfüllen, macht sie sich grundsätzlich schadensersatzpflichtig
2. Hat der Geschädigte von vorneherein zwei unterschiedliche Möglichkeiten, zwei verschiedene Schädiger...
- SAARLAENDISCHES-OLG, 21.04.2005, 8 U 94/04
1. Ist es der Bank als Sicherungsnehmerin schuldhaft unmöglich geworden, den schuldrechtlichen Anspruch des Sicherungsgebers auf Rückgewähr einer Grundschuld zu erfüllen, macht sie sich grundsätzlich schadensersatzpflichtig
2. Hat der Geschädigte von vorneherein zwei unterschiedliche Möglichkeiten, zwei verschiedene Schädiger...
- SAARLAENDISCHES-OLG, 01.03.2005, 5 W 18/05
Die Vollstreckung einer Verurteilung, auf einem Grundstück lastende Grundschulden "auf Kosten (des Schuldners) zu beseitigen" richtet sich nicht nach § 888 ZPO.
- OLG-FRANKFURT, 26.01.2005, 20 W 498/04
1. Die Zwischenverfügung ist vom Rechtspfleger zu unterschreiben. Dies gilt auch bei maschineller Erstellung für das in den Grundakten verbleibende Exemplar. Durch die Unterzeichnung eine Nichtabhilfeverfügung wird dieser Mangel geheilt.
2. Auf Grund der zur Wirksamkeit einer Zwischenverfügung erforderlichen Fristsetzung zur...
- OLG-CELLE, 30.06.2004, 4 W 117/04
Bei der Grundbucheintragung einer Grundschuld ist die Angabe eines Höchstzinssatzes auch bei der Bezugnahme auf den jeweiligen Basiszinssatz erforderlich, um dem Bestimmtheitsgrundsatz zu genügen.
- OLG-BREMEN, 17.06.2004, 2 U 88/03
Die vom Bundesgerichtshof für die Beurteilung des Haftungsumfangs des Bürgen entwickelte Rechtsprechung, die den Anlass der Verbürgung in den Vordergrund der Betrachtung rückt, ist auf im Zusammenhang mit einer Grundschuldbestellung abgegebene Sicherungszweckerklärungen nicht anwendbar.
- OLG-NAUMBURG, 02.03.2004, 11 U 38/03
Der Rat des Kreises war im Juni 1990 nicht mehr in der Lage, Verkäufe des staatlichen Verwalters an das Volkseigentum durch bloßes Ersuchen auf Grundbuchberichtigung rückgängig zu machen.
- OLG-NAUMBURG, 12.02.2004, 11 Wx 16/03
1. Ergibt sich die Gläubigerstellung des Grundschuldbriefbesitzers aus einer zusammenhängenden, auf den eingetragenen Gläubiger zurückgehenden Reihe von öffentlich beglaubigten Abtretungserklärungen, so hat ihn das Grundbuchamt so zu behandeln, als würde er bereits als Grundpfandrechtsgläubiger aus dem Grundbuch hervorgehen....
- OLG-FRANKFURT, 24.06.2003, 20 W 274/2002
Die unbeschränkte Beschwerde ist eröffnet für die Verfolgung eines Löschungsantrags, der auf die Nichtexistenz eines eingetragenen Grundschuldgläubigers gestützt wird, weil die Eintragung der Grundschuld insoweit nicht gutglaubensfähig ist. Eine Berichtigung nach § 22 GBO setzt aber voraus, dass sich an die unrichtige...
- BGH, 21.05.2003, IV ZR 452/02
Der Ersteher eines Grundstücks in der Zwangsversteigerung, der aus einer bestehengebliebenen Grundschuld dinglich in Anspruch genommen wird, kann dem Grundschuldgläubiger grundsätzlich keine Einreden entgegensetzen, die sich aus dem zwischen dem früheren Eigentümer (Sicherungsgeber) und dem Gläubiger (Sicherungsnehmer)...