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JuraForum.deGesetzeBGB§ 1147 BGB - Befriedigung durch Zwangsvollstreckung 

Stand: 20.05.2013

§ 1147 BGB - Befriedigung durch Zwangsvollstreckung

Bürgerliches Gesetzbuch

   Buch 3 (Sachenrecht)
      Abschnitt 7 (Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld)
         Titel 1 (Hypothek)

Die Befriedigung des Gläubigers aus dem Grundstück und den Gegenständen, auf die sich die Hypothek erstreckt, erfolgt im Wege der Zwangsvollstreckung.



Weitere Vorschriften um § 1147 BGB

Entscheidungen zu § 1147 BGB

  • KAMMERGERICHT-BERLIN, 19.05.2009, 1 W 172/07
    Zum Nachweis der Umwandlung einer brieflosen Fremdhypothek in eine Eigentümergrundschuld durch Vorlage eines rechtskräftigen Zivilurteils, in dem die Klage des eingetragenen Hypothekengläubigers auf Zahlung der Restkaufgelder und Duldung der Zwangsvollstreckung wegen der Restkaufgeldhypotheken in das Wohnungseigentum abgewiesen wurde.
  • KAMMERGERICHT-BERLIN, 19.05.2009, 1 W 173/07
    Zum Nachweis der Umwandlung einer brieflosen Fremdhypothek in eine Eigentümergrundschuld durch Vorlage eines rechtskräftigen Zivilurteils, in dem die Klage des eingetragenen Hypothekengläubigers auf Zahlung der Restkaufgelder und Duldung der Zwangsvollstreckung wegen der Restkaufgeldhypotheken in das Wohnungseigentum abgewiesen wurde.
  • BGH, 13.03.2008, IX ZR 119/06
    a) Die Pfändung von Mietforderungen im Wege der Zwangsvollstreckung aus einem persönlichen Titel führt auch dann nicht zur (relativen) Unwirksamkeit zeitlich vorangehender Verfügungen über diese Forderungen, wenn der Vollstreckungsgläubiger zuvor die Eintragung einer Zwangshypothek bewirkt hatte. b) Der Inhaber einer...
  • BGH, 03.05.2007, IX ZR 16/06
    a) Für die Frage, ob eine Rechtshandlung zu einer mittelbaren Gläubigerbenachteiligung geführt hat, ist der Zeitpunkt der Berufungsverhandlung jedenfalls insofern maßgeblich, als Vorgänge zu bewerten sind, die sich erst nach Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz zugetragen haben. b) Wird ein Zwischendarlehensvertrag...
  • BGH, 26.04.2007, IX ZR 139/06
    Übertragen geschiedene Eheleute das ihnen bisher in Gütergemeinschaft gehörende Hausgrundstück auf den Ehemann zu Alleineigentum und vereinbaren sie hierbei, dass im Falle der Anordnung der Zwangsversteigerung das Eigentum an die gemeinsamen Kinder weiter zu übertragen ist, diese einen Anspruch hierauf jedoch erst nach Ableben der...
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