- BGH, 26.01.2006, V ZB 143/05
Bei der Eintragung einer Grundschuld muss ein Höchstzinssatz nicht angegeben werden, wenn die Parteien die Vereinbarung der Verzinsung an § 288 Abs. 1 BGB ausgerichtet haben.
- OLG-HAMM, 29.08.2005, 15 W 217/05
1) Die rechtsgeschäftliche Vereinbarung über die Bestellung einer Grundschuld kann die Zinsen des Grundpfandrechts in variabler Form entsprechend dem Anspruch auf die gesetzlichen Verzugszinsen (5 Prozentpunkte über dem Basiszins) ausgestalten, ohne dass es der ergänzenden Bestimmung eines Höchstzinssatzes bedarf.
2) Wegen...
- OLG-FRANKFURT, 26.01.2005, 20 W 498/04
1. Die Zwischenverfügung ist vom Rechtspfleger zu unterschreiben. Dies gilt auch bei maschineller Erstellung für das in den Grundakten verbleibende Exemplar. Durch die Unterzeichnung eine Nichtabhilfeverfügung wird dieser Mangel geheilt.
2. Auf Grund der zur Wirksamkeit einer Zwischenverfügung erforderlichen Fristsetzung zur...
- BAYOBLG, 17.01.2005, 2Z BR 216/04
Als Gläubiger einer Zwangshypothek ist derjenige einzutragen, der im Vollstreckungstitel als Vollstreckungsgläubiger ausgewiesen ist. Lautet der Titel auf Leistung an einen Dritten, so ist auch dies einzutragen.
- OLG-NAUMBURG, 28.09.2004, 11 Wx 3/04
Zur Auslegung der Eintragungsbewilligung für eine Restkaufgeldsicherungshypothek (hier: Ermittlung des Gläubigers).
- OLG-CELLE, 30.06.2004, 4 W 117/04
Bei der Grundbucheintragung einer Grundschuld ist die Angabe eines Höchstzinssatzes auch bei der Bezugnahme auf den jeweiligen Basiszinssatz erforderlich, um dem Bestimmtheitsgrundsatz zu genügen.
- BAYOBLG, 15.04.2004, 2Z BR 79/04
Bei einer Sicherungshypothek kann als Zinsbeginn der Tag der Bestellung und Bewilligung eingetragen werden, wenn die Zinsen ab der Auszahlung des Darlehens geschuldet werden, die auf einen späteren Termin festgelegt ist, eine sofortige Auszahlung des Darlehensbetrags aber nicht ausgeschlossen ist.
- OLG-SCHLESWIG, 12.12.2002, 2 W 147/02
Die Bezugnahme auf den jeweiligen Basiszinssatz als vereinbarten Zinssatz für eine hypothekarisch gesicherte Forderung macht die Angabe eines Höchstzinssatzes für die Eintragung nicht entbehrlich.
- BGH, 13.09.2001, V ZB 15/01
Eine Zwangshypothek ist für den Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage einzutragen, wenn er in dem zugrundeliegenden Vollstreckungstitel als Gläubiger ausgewiesen ist. Hierbei ist es unerheblich, ob der Verwalter materiell-rechtlicher Forderungsinhaber ist, oder ob der Titel von ihm als gewillkürter Verfahrensstandschafter...
- OLG-ZWEIBRüCKEN, 13.07.2001, 3 W 62/01
Sollen für zwei Geldforderungen, die in zwei notariellen Urkunden tituliert sind, Zwangshypotheken auf vier Grundstücken des Schuldners eingetragen werden, so muss bei jeder Eintragung zum Ausdruck gebracht werden, welcher Teil der Forderung aus dem einen und welcher Teil der Forderung aus dem anderen Vollstreckungstitel gesichert...
- BAYOBLG, 08.03.2001, 2Z BR 29/01
Eine für die Restkaufpreisforderung bestellte Sicherungshypothek mit Zinsbeginn ab Fälligkeit des Kaufpreisanspruchs ist selbst dann eintragungsfähig, wenn sich der Fälligkeitszeitpunkt nicht unmittelbar aus der Eintragungsbewilligung ergibt.
- BAYOBLG, 14.12.2000, 2Z BR 19/00
Der im Grundbuch eintragungsfähige Zinsbeginn für eine durch eine Buchhypothek gesicherte Darlehensforderung muß ausreichend bestimmbar sein.