- BGH, 04.06.2002, XI ZR 301/01
a) Zu den Grenzen, die das Territorialitätsprinzip den Auswirkungen einer Vermögensenteignung auf eine hypothekarisch gesicherte Darlehensforderung setzt.
b) An der Beschränkung der Wirkungen von Enteignungen, die in der früheren sowjetischen Besatzungszone von 1945 bis 1949 auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher...
- OLG-ZWEIBRüCKEN, 13.07.2001, 3 W 62/01
Sollen für zwei Geldforderungen, die in zwei notariellen Urkunden tituliert sind, Zwangshypotheken auf vier Grundstücken des Schuldners eingetragen werden, so muss bei jeder Eintragung zum Ausdruck gebracht werden, welcher Teil der Forderung aus dem einen und welcher Teil der Forderung aus dem anderen Vollstreckungstitel gesichert...
- BAYOBLG, 08.03.2001, 2Z BR 29/01
Eine für die Restkaufpreisforderung bestellte Sicherungshypothek mit Zinsbeginn ab Fälligkeit des Kaufpreisanspruchs ist selbst dann eintragungsfähig, wenn sich der Fälligkeitszeitpunkt nicht unmittelbar aus der Eintragungsbewilligung ergibt.
- BAYOBLG, 14.12.2000, 2Z BR 19/00
Der im Grundbuch eintragungsfähige Zinsbeginn für eine durch eine Buchhypothek gesicherte Darlehensforderung muß ausreichend bestimmbar sein.
- BGH, 25.03.1999, V ZB 34/98
BGB §§ 873, 883, 1113, 1191
Bestellt der Verkäufer, dem dies im Kaufvertrag gestattet ist, zu Lasten des Kaufgrundstücks ein Grundpfandrecht, so ist die Eintragung eines Vermerks in das Grundbuch statthaft, aus dem sich ergibt, daß das Grundpfandrecht gegenüber der rangbesseren Auflassungsvormerkung des Käufers wirksam ist; der...
- BAG, 23.02.1999, 9 AZR 737/97
Leitsätze:
1. Räumt ein Versicherungsunternehmen Arbeitnehmern für ein Baudarlehen einen Sonderzinssatz ein, so enthält die Bedingung, daß nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses der für Versicherungsnehmer geltende höhere Zinssatz zur Anwendung kommt, keine unangemessene Benachteiligung der Arbeitnehmer.
2. Eine tarifliche...
- OLG-KARLSRUHE, 17.12.1998, 19 U 95/97
Leitsätze:
1. Eine Zwangshypothek sichert in der Regel auch die Forderung aus einem Vergleich, der nach Eintragung der Zwangshypothek zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner über die der Zwangshypothek zugrundeliegende, titulierte Forderung (hier: Bürgschaft) geschlossen wird.
2. Gegen die Klage auf Duldung der...