JuraForum.de > Gesetze > BGB > § 1089 BGB - Nießbrauch an einer Erbschaft
Buch 3 (Sachenrecht)
Abschnitt 4 (Dienstbarkeiten)
Titel 2 (Nießbrauch)
Untertitel 3 (Nießbrauch an einem Vermögen)
Die Vorschriften der §§ 1085 bis 1088 finden auf den Nießbrauch an einer Erbschaft entsprechende Anwendung.
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