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JuraForum.deGesetzeBGB§ 1089 BGB - Nießbrauch an einer Erbschaft 

Stand: 17.06.2013

§ 1089 BGB - Nießbrauch an einer Erbschaft

Bürgerliches Gesetzbuch

   Buch 3 (Sachenrecht)
      Abschnitt 4 (Dienstbarkeiten)
         Titel 2 (Nießbrauch)
            Untertitel 3 (Nießbrauch an einem Vermögen)

Die Vorschriften der §§ 1085 bis 1088 finden auf den Nießbrauch an einer Erbschaft entsprechende Anwendung.


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