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JuraForum.deGesetzeBGB§ 1030 BGB - Gesetzlicher Inhalt des Nießbrauchs an Sachen 

Stand: 20.05.2013

§ 1030 BGB - Gesetzlicher Inhalt des Nießbrauchs an Sachen

Bürgerliches Gesetzbuch

   Buch 3 (Sachenrecht)
      Abschnitt 4 (Dienstbarkeiten)
         Titel 2 (Nießbrauch)
            Untertitel 1 (Nießbrauch an Sachen)

(1) Eine Sache kann in der Weise belastet werden, dass derjenige, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, berechtigt ist, die Nutzungen der Sache zu ziehen (Nießbrauch).

(2) Der Nießbrauch kann durch den Ausschluss einzelner Nutzungen beschränkt werden.


Weitere Vorschriften um § 1030 BGB

Entscheidungen zu § 1030 BGB

  • OLG-FRANKFURT, 15.04.2008, 20 W 53/07
    Die Eintragung eines Wohnungsrechts gemäß § 1039 BGB zusätzlich zu einem Nießbrauch desselben Berechtigten, der dasselbe Grundstück betrifft, ist mangels eines rechtlich geschützten Interesses des Nießbrauchers unzulässig (Anschluss an OLG Hamm FGPrax 1997, 168).
  • OLG-FRANKFURT, 04.10.2007, 20 W 336/04
    Im Grundbuchbeschwerdeverfahren ist die Stellung eines neuen Eintragungsantrags unzulässig. Um einen neuen Antrag handelt es sich, wenn statt der Eigentumsübertragung in Verbindung mit einem Nießbrauch an dem übertragenen Grundstück die Eigentumsübertragung in Verbindung mit einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit...
  • BGH, 27.01.2006, V ZR 243/04
    Die fehlende Unterschrift eines Richters, der bei der Entscheidung mitgewirkt hat, kann nicht mehr nachgeholt werden, wenn die für die Einlegung eines Rechtsmittels längste Frist von fünf Monaten nach der Verkündung des Urteils abgelaufen ist. Die Beschränkung des Nutzungsziehungsrechts des Nießbrauchers auf einzelne Teile des...
  • OLG-SCHLESWIG, 02.12.2005, 2 W 141/05
    Überträgt ein Gesellschafter einer GbR seinen Anteil auf den letzten verbliebenen Mitgesellschafter, so erfolgt eine Vereinigung beider Anteile in dessen Hand. Das führt zum Erlöschen der GbR; ein Fortbestand in der Person des letzten Mitgesellschafters (sog. Ein-Mann-Personengesellschaft) kommt nicht in Betracht. Sind mehrere...
  • BGH, 25.11.2004, V ZB 13/04
    Ist die dingliche Übertragung eines Grundstücks an einen Minderjährigen bei isolierter Betrachtung lediglich rechtlich vorteilhaft, bedarf seine Auflassungserklärung auch dann nicht der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters oder eines Ergänzungspflegers, wenn die zugrunde liegende schuldrechtliche Vereinbarung mit rechtlichen...
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