- OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN, 23.04.2008, 9 K 23/04
Die Befugnis der Flurneuordnungsbehörde zur Änderung, Ergänzung oder regelnden Klarstellung seiner Festsetzungen endet grundsätzlich mit der Ausführungsanordnung und Eintritt des neuen Rechtszustandes. Danach kann der Plan nur noch nach § 64 FlurbG geändert oder ergänzt werden. Die Voraussetzungen des § 64 FlurbG sind eng...
- OLG-HAMM, 12.02.2008, 15 W 360/07
Die Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit, die sich auf die isolierte Ausübung der Nutzungsbefugnisse beschränkt, die sich aus einer zugunsten des belasteten Grundstücks bestehenden Grunddienstbarkeit an dritten Grundstücken ergeben, ist inhaltlich unzulässig.
- OLG-KOBLENZ, 06.03.2006, 12 U 97/05
Der Anspruch auf Beseitigung einer unter Verstoß gegen § 34 Nachbarrechtsgesetz Rheinland-Pfalz zu nahe an die Grenze gebauten Terrasse steht auch dem Nachbarn zu, dessen Grundstück im Außenbereich liegt.
- OLG-HAMM, 10.01.2006, 15 W 437/04
Eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit, die sich nach dem Inhalt ihrer objektiv auszulegenden Eintragungsbewilligung nicht auf einem Bergschadenverzicht bzw. einen Bergschadesminderungsverzicht beschränkt, sondern auch eine modifizierte Duldungsverpflichtung des Grundstückseigentümers umfasst, kann an einem Wohnungseigentum...
- BAYOBLG, 25.02.2005, 2Z BR 224/04
Die Verpflichtung des Eigentümers eines Grundstücks, "das auf dem Grundstück zur Erstellung kommende Anwesen als Studentenwohnungen mit Büros und Läden für immer zu benutzen und zu betreiben", kann nicht Inhalt einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit sein.
- OLG-FRANKFURT, 12.02.2005, 20 W 492/04
Das Verbot einer Grundstücksverbindung (Vereinigung und Bestandteilszuschreibung) nach §§ 890 BGB, 5, 6 GBO kann nicht Inhalt einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit sein.
- OLG-MUENCHEN, 25.01.2005, 32 Wx 3/05
Eine Grunddienstbarkeit ist nicht schon deswegen inhaltlich unzulässig, weil die Einhaltung der in ihr festgeschriebenen Unterlassungsverpflichtung den Eigentümer wirtschaftlich zu einem bestimmten Tun (Wärmebezug von einem Unternehmen) zwingt.
- BAYOBLG, 05.01.2005, 2Z BR 185/04
Die Eintragung eines Kellerrechts im Grundbuch ist nicht inhaltlich unzulässig.
- OLG-FRANKFURT, 11.11.2004, 20 W 376/04
Für die Eintragung eines Amtswiderspruchs ist die Rechtslage zur Zeit der Eintragung maßgeblich. Eine widersprüchliche oder unklare Grundbucheintragung ist wegen inhaltlicher Unzulässigkeit erst dann von Amts wegen zu löschen, wenn auch keine Auslegung im Sinn einer Eintragung mit dem gesetzlich erlaubten Inhalt möglich ist....
- OLG-CELLE, 15.10.2004, 4 W 190/04
Eine Dienstbarkeit zur Nutzung eines Grundstücks "nach Belieben unter Ausschluss des Eigentümers" ist auch dann inhaltlich unzulässig, wenn sie sich auf einen Teil des Grundstücks beschränkt (Anschluss an BayObLG MDR 2003, 684)
- BAYOBLG, 15.04.2004, 2Z BR 221/03
Eine Grunddienstbarkeit, nach der der jeweilige Eigentümer des dienenden Grundstücks entschädigungslos alle Einwirkungen aus dem Betrieb der auf dem herrschenden Grundstück errichteten und betriebenen baulichen und sonstigen, insbesondere immissionsrechtlich genehmigungspflichtigen Anlagen duldet, auch wenn sich diese Einwirkungen...
- BGH, 16.01.2004, V ZR 243/03
a) War dem Eigentümer des Stammgrundstücks der Überbau aufgrund eines Mietvertrags über die überbaute Fläche gestattet, berührt der Ablauf des Vertrags sein Eigentum am Überbau nicht; er ist aber verpflichtet, dem Eigentümer des überbauten Grundstücks das Eigentum am Überbau zu verschaffen.
b) Dem Eigentümer des...
- OLG-ZWEIBRüCKEN, 18.12.2003, 4 U 36/03
Eine im Jahre 1920 bestellte Grunddienstbarkeit, deren alleiniger Zweck darin bestand, dem Eigentümer des begünstigten Grundstücks die Vorteile der damals guten Wohnlage in einer "Villengegend" zu sichern, erlischt, wenn der Wohnvorteil mit den Zerstörungen des Zweiten Weltkriegs und dem anschließenden Wiederaufbau entfallen ist.
- BAYOBLG, 16.10.2003, 2Z BR 187/03
Eine altrechtliche Grunddienstbarkeit, die zur Herstellung und Nutzung eines Eiskeller berechtigt, hat als Folge der wirtschaftlichen und technischen Entwicklung, die einen Eiskeller überflüssig macht, nicht dazu geführt, dass der Keller allgemein zu Brauereizwecken genutzt werden darf. Die Grunddienstbarkeit ist vielmehr erloschen,...
- BGH, 06.06.2003, V ZR 318/02
Wird ein auf dem herrschenden Grundstück unterhaltener Betrieb durch Hinzupachten von Flächen erweitert, so erlaubt eine Grunddienstbarkeit in Form eines Wegerechts grundsätzlich keine Nutzung, die dem Betrieb auf den Pachtflächen dient. Nur soweit der durch die Erweiterung des Betriebs erhöhte Bedarf auch bei einer an sich...
- BGH, 11.04.2003, V ZR 323/02
a) Eine Grunddienstbarkeit (Wegerecht) des Inhalts, das dienende Grundstück zu landwirtschaftlichen Zwecken zu überqueren, berechtigt den jeweiligen Eigentümer des herrschenden Grundstücks nicht zu Fahrten von und zu den Gewächshäusern und einem Wohnhaus, die er später für einen Gartenbaubetrieb errichtet hat.
b) Die...
- OLG-STUTTGART, 09.04.2003, 3 U 121/02
1. Zur Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen einem Bauwilligen gegen den Nachbar ein aus dem durch eine Grunddienstbarkeit geschaffenen gesetzlichen Schuldverhältnis ein Anspruch auf Abgabe einer Baulasterklärung gegenüber der zuständigen Baurechtsbehörde zusteht (Ergänzung zu BGH NJW 1992, 2885, 2886).
2. Die Abgabe einer...
- BAYOBLG, 05.12.2002, 2Z BR 73/02
Wird das herrschende Grundstück einer Grunddienstbarkeit mit einem Grundstück vereinigt, so erstreckt sich die Berechtigung aus der Grunddienstbarkeit formal auf das Gesamtgrundstück aber die Ausübung beschränkt sich auf das ursprünglich herrschende Grundstück.
- OLG-BREMEN, 11.09.2002, 1 U 79/01 (b)
1. Eine 1931 eingetragene Grunddienstbarkeit mit dem Inhalt, das dienende Grundstück "zu landwirtschaftlichen Zwecken zu überwegen und mit Fahrzeugen zu befahren", berechtigt nicht zu Fahrten von und zu den Gewächshäusern und einem Wohnhaus auf dem herrschenden Grundstück, die die jetzigen Eigentümer 1986 und 1996 für einen dort...
- BAYOBLG, 14.08.2002, 2Z BR 66/02
Zugunsten der Eigentümer mehrerer selbständiger Grundstücke ist eine einheitliche Grunddienstbarkeit bestehend in einem Geh- und Fahrtrecht in Gesamtberechtigung der jeweiligen Eigentümer der herrschenden Grundstücke im Grundbuch einzutragen, und zwar auch dann, wenn sich die Grundstücke im Eigentum verschiedener Personen...