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JuraForum.deGesetzeBGB§ 1006 BGB - Eigentumsvermutung für Besitzer 

Stand: 20.05.2013

§ 1006 BGB - Eigentumsvermutung für Besitzer

Bürgerliches Gesetzbuch

   Buch 3 (Sachenrecht)
      Abschnitt 3 (Eigentum)
         Titel 4 (Ansprüche aus dem Eigentum)

(1) Zugunsten des Besitzers einer beweglichen Sache wird vermutet, dass er Eigentümer der Sache sei. Dies gilt jedoch nicht einem früheren Besitzer gegenüber, dem die Sache gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen ist, es sei denn, dass es sich um Geld oder Inhaberpapiere handelt.

(2) Zugunsten eines früheren Besitzers wird vermutet, dass er während der Dauer seines Besitzes Eigentümer der Sache gewesen sei.

(3) Im Falle eines mittelbaren Besitzes gilt die Vermutung für den mittelbaren Besitzer.



Weitere Vorschriften um § 1006 BGB

Entscheidungen zu § 1006 BGB

  • KAMMERGERICHT-BERLIN, 29.10.2007, 12 U 83/07
    Unter den Voraussetzungen des § 138 Abs. 4 ZPO darf der Beklagte jede ihm nicht bekannte klägerische Behauptung mit Nichtwissen bestreiten, ohne sich des Vorwurfs des "Bestreitens ins Blaue hinein" auszusetzen; dies gilt auch für das behauptete Eigentum am unfallbeteiligten Kfz oder die Behauptung, der Kläger sei im Unfallzeitpunkt...
  • SAARLAENDISCHES-OLG, 14.06.2007, 8 U 157/06-39-
    Zum Umfang der Eigentumsvermutung nach § 1006 Abs. 1 BGB.
  • KAMMERGERICHT-BERLIN, 12.04.2007, 12 U 51/07
    Das Eigentum am Kfz ergibt sich nicht aus der Eintragung im Kfz-Brief (vgl. auch § 25 Abs. 4 Satz 1 StVZO), der als verwaltungsrechtliche Urkunde ohne öffentlichen Glauben lediglich dokumentiert, auf welche Person ein Kfz bei der Zulassungsstelle zugelassen ist.
  • OLG-MUENCHEN, 01.02.2007, U (K) 3622/06
    1. Zum gutgläubigen Erwerb von Eigentum an CO2-Zylindern für Wasserbesprudelungsgeräte, die nach dem Willen des Anbieters nur vermietet werden sollen, aber in einem Paket zusammen mit dem käuflich zu erwerbenden Besprudelungsgerät vertrieben werden. 2. Zur AGB-rechtlichen Bewertung von Klauseln in Händlerverträgen, die das...
  • SAARLAENDISCHES-OLG, 19.12.2006, 4 U 318/06
    Zum Beweismaß an den Nachweis eines "gestellten" Verkehrsunfallereignisses.
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