- BGH, 27.05.2009, XII ZR 78/08
a) Im Rahmen der Bedarfsermittlung beim Ehegattenunterhalt gemäß § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB ist nach der seit dem 1. Januar 2008 geltenden Rechtslage auch ein vom Unterhaltspflichtigen geschuldeter Minderjährigenunterhalt nicht mehr mit dem sog. Tabellenbetrag, sondern mit dem sich nach Abzug des (hälftigen) Kindergelds gemäß §...
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 11.05.2006, 8 U 220/05
Zu den Voraussetzungen eines Anspruchs auf Rückzahlung von Miete nach §§ 988, 818, 99 III, 100 BGB, wenn der Mieter im Wege der Vermögenszuordnung Eigentümer des gemieteten Grundstücks wird.
- BGH, 31.03.2006, V ZR 51/05
Der Wert der Eigennutzung eines Grundstücks ist in der Regel nach dem üblichen Miet- oder Pachtzins zu bemessen.
Bei der Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages im Wege des großen Schadensersatzes ist die Nutzung des Grundstücks durch den Käufer im Rahmen des Vorteilsausgleichs nur insoweit zu berücksichtigen, als sie...
- OLG-NAUMBURG, 23.12.2004, 2 U 122/04 (Lw)
1. Auch wenn die sachliche Zuständigkeit des Landwirtschaftsgerichts nicht auf § 1 Nr. 1a LwVG, sondern auf § 281 Abs. 2 S. 4 ZPO beruht, beginnt die Frist zur Einlegung der Berufung gegen das Urteil des Landwirtschaftsgerichts, wenn dem Urteil keine Rechtsmittelbelehrung beigefügt gewesen ist, gemäß § 48 Abs. 2 S. 2 i.V.m. §...
- OLG-KARLSRUHE, 07.03.2003, 14 U 154/01
1. Zur Ermittlung und Berechnung der Nutzungsvorteile des Käufers bei Wandlung eines Neuwagenkaufs (§ 347 Satz 2 BGB a.F. i.V.m. §§ 987, 100 BGB)
Hier: Dieselfahrzeug der gehobenen Mittelklasse - Audi A 6 Quattro TDI 2,5 l V 6 Tiptronik- 0,4 % des Bruttokaufpreises pro angefangene 1.000 km.
2. Tenorierung der...
- OLG-KARLSRUHE, 11.04.2002, 7 U 87/01
Bei einem vertraglich vorbehaltenen Rücktritt vom Vertrag nach § 455 BGB hat der Vertragspartner nach dem Rücktritt des Verkäufers die gezogenen Nutzungen zu vergüten. Die Nutzungsvergütung bemisst sich nach dem objektiven Verkehrswert der Gebrauchsvorteile und orientiert sich demnach an dem marktüblichen Mietzins, der bei der...
- OLG-THUERINGEN, 27.03.2001, 6 W 78/01
Rechtliche Grundlage: KostO § 14, KostO § 17, BGB § 100
Über die Verzinsung des öffentlich-rechtlichen Rückerstattungsanspruchs im Falle der Überzahlung von Gerichtsgebühren ist im Verfahren nach § 14 KostO zu entscheiden, denn dieser Zinsanspruch beruht nicht auf einer eigenständigen schadenersatzrechtlichen oder...
- BAYOBLG, 02.11.2000, 2Z BR 111/00
Ist das Grundbuch wegen des Todes eines BGB-Gesellschafters zu berichtigen, muß der Text des Gesellschaftsvertrages nachgewiesen werden.
Ist gesellschaftsvertraglich vorgesehen, daß beim Tod eines BGB-Gesellschafters die Erben an seine Stelle treten, so tritt bei bestehender Vor- und Nacherbschaft zunächst allein der Vorerbe in die...