JuraForum.de > Gesetze > BGB > § 1 BGB - Beginn der Rechtsfähigkeit
Buch 1 (Allgemeiner Teil)
Abschnitt 1 (Personen)
Titel 1 (Natürliche Personen, Verbraucher, Unternehmer)
Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.
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