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JuraForum.deGesetzeBGB§ 1 BGB - Beginn der Rechtsfähigkeit 

§ 1 BGB - Beginn der Rechtsfähigkeit

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)


   Buch 1 (Allgemeiner Teil)
      Abschnitt 1 (Personen)
         Titel 1 (Natürliche Personen, Verbraucher, Unternehmer)

Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.



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