JuraForum.de > Gesetze > BeurkG > § 31 BeurkG
Zweiter Abschnitt (Beurkundung von Willenserklärungen)
5. (Besonderheiten für Verfügungen von Todes wegen)
weggefallen
© "§ 31 BeurkG" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.