JuraForum.de > Gesetze > B > BeurkG - Beurkundungsgesetz
(+++ Textnachweis Geltung ab: 1. 1.1977 +++)
Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
Zweiter Abschnitt
Beurkundung von Willenserklärungen
1.
Ausschließung des Notars
2.
Niederschrift
3.
Prüfungs- und Belehrungspflichten
4.
Beteiligung behinderter Personen
5.
Besonderheiten für Verfügungen von Todes wegen
Dritter Abschnitt
Sonstige Beurkundungen
1.
Niederschriften
2.
Vermerke
Vierter Abschnitt
Behandlung der Urkunden
Fünfter Abschnitt
Verwahrung
Sechster Abschnitt
Schlußvorschriften
1.
Verhältnis zu anderen Gesetzen
a)
Bundesrecht
b)
Landesrecht
c)
Amtliche Beglaubigungen
d)
Eidesstattliche Versicherungen in
Verwaltungsverfahren
e)
Erklärungen juristischer Personen des öffentlichen
Rechts
f)
Bereits errichtete Urkunden
g)
Verweisungen
2.
Geltung in Berlin
3.
Inkrafttreten
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