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JuraForum.deGesetzeBetrVG§ 94 BetrVG - Personalfragebogen, Beurteilungsgrundsätze 

Stand: 20.05.2013

§ 94 BetrVG - Personalfragebogen, Beurteilungsgrundsätze

Betriebsverfassungsgesetz

   Vierter Teil (Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer)
      Fünfter Abschnitt (Personelle Angelegenheiten)
         Erster Unterabschnitt (Allgemeine personelle Angelegenheiten)

(1) Personalfragebogen bedürfen der Zustimmung des Betriebsrats. Kommt eine Einigung über ihren Inhalt nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.

(2) Absatz 1 gilt entsprechend für persönliche Angaben in schriftlichen Arbeitsverträgen, die allgemein für den Betrieb verwendet werden sollen, sowie für die Aufstellung allgemeiner Beurteilungsgrundsätze.


Weitere Vorschriften um § 94 BetrVG

Entscheidungen zu § 94 BetrVG

  • LAG-BERLIN-BRANDENBURG, 08.05.2009, 6 TaBV 88/09
    1. Eine dem Vorsitzenden erteilte Vollmacht zur Beauftragung eines Rechtsanwaltes mit der Einleitung eines Beschlussverfahrens gegen den Arbeitgeber umfasst auch die Befugnis, eine bereits im Namen des Betriebsrates vorgenommene Verfahrenseinleitung zu genehmigen. 2. Neben einem bereits anhängigen Antrag auf Untersagung der...
  • LAG-NIEDERSACHSEN, 06.03.2007, 11 TaBV 101/06
    1. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 94 Abs. 2 letzter Halbs. BetrVG bei der Aufstellung von Beurteilungsgrundsätzen setzt nicht notwendig voraus, dass die vom Arbeitgeber angewandten allgemeinen Grundsätze schriftlich verkörpert sind. Es genügt, wenn der Arbeitgeber auf der Grundlage von formularmäßig erhobenen...
  • HESSISCHES-LAG, 05.07.2001, 5 TaBv 153/00
    Auch bei einer von der im Ausland ansässigen Konzernmutter durchgeführten und gesteuerten Befragungsaktion per E-mail oder Intranet besteht ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates gem. § 94 Abs. 1 BetrVG gegenüber dem im Inland ansässigen Arbeitgeber, dessen Arbeitnehmer davon betroffen sind.
  • LAG-DUESSELDORF, 29.05.2001, 3 TaBV 14/01
    1. Die individualrechtliche Einführung von Standesregeln für Wirtschaftsredakteure über die grundsätzliche Unvereinbarkeit von Aktienbesitz im Falle gleichzeitiger und regelmäßiger Berichterstattung über die betreffenden Unternehmen berührt als solche nicht bereits das mitbestimmungspflichtige Ordnungsverhalten der...
  • BAG, 18.04.2000, 1 ABR 22/99
    Leitsätze: Läßt eine Bank ohne Kenntnis der Arbeitnehmer durch ein anderes Unternehmen Tests zur Überprüfung der Beratungsqualität an zufällig ausgewählten Schaltern durchführen, wobei die Arbeitgeberin die Ergebnisse nicht mit einzelnen Arbeitnehmern oder Gruppen von Arbeitnehmern in Verbindung bringen kann, so hat der...
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