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JuraForum.deGesetzeBetrVG§ 88 BetrVG - Freiwillige Betriebsvereinbarungen 

§ 88 BetrVG - Freiwillige Betriebsvereinbarungen

Betriebsverfassungsgesetz

   Vierter Teil (Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer)
      Dritter Abschnitt (Soziale Angelegenheiten)

Durch Betriebsvereinbarung können insbesondere geregelt werden



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