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JuraForum.deGesetzeBetrVG§ 41 BetrVG - Umlageverbot 

§ 41 BetrVG - Umlageverbot

Betriebsverfassungsgesetz


   Zweiter Teil (Betriebsrat, Betriebsversammlung, Gesamt- und Konzernbetriebsrat)
      Dritter Abschnitt (Geschäftsführung des Betriebsrats)

Die Erhebung und Leistung von Beiträgen der Arbeitnehmer für Zwecke des Betriebsrats ist unzulässig.



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