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JuraForum.deGesetzeBetrVG§ 24 BetrVG - Erlöschen der Mitgliedschaft 

§ 24 BetrVG - Erlöschen der Mitgliedschaft

Betriebsverfassungsgesetz


   Zweiter Teil (Betriebsrat, Betriebsversammlung, Gesamt- und Konzernbetriebsrat)
      Zweiter Abschnitt (Amtszeit des Betriebsrats)

Die Mitgliedschaft im Betriebsrat erlischt durch

1.

Ablauf der Amtszeit,

2.

Niederlegung des Betriebsratsamtes,

3.

Beendigung des Arbeitsverhältnisses,

4.

Verlust der Wählbarkeit,

5.

Ausschluss aus dem Betriebsrat oder Auflösung des Betriebsrats auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung,

6.

gerichtliche Entscheidung über die Feststellung der Nichtwählbarkeit nach Ablauf der in § 19 Abs. 2 bezeichneten Frist, es sei denn, der Mangel liegt nicht mehr vor.



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