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JuraForum.deGesetzeBetrVG§ 127 BetrVG - Verweisungen 

§ 127 BetrVG - Verweisungen

Betriebsverfassungsgesetz

   Achter Teil (Übergangs- und Schlussvorschriften)

Soweit in anderen Vorschriften auf Vorschriften verwiesen wird oder Bezeichnungen verwendet werden, die durch dieses Gesetz aufgehoben oder geändert werden, treten an ihre Stelle die entsprechenden Vorschriften oder Bezeichnungen dieses Gesetzes.



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