JuraForum.de > Gesetze > B > BetrVG - Betriebsverfassungsgesetz
(+++ Textnachweis Geltung ab: 1.1.1975 +++)(+++ Maßgaben aufgrund EinigVtr nicht mehr anzuwenden gem. Art. 109 Nr. 3 Buchst. a DBuchst. hh G v. 8.12.2010 I 1864 mWv 15.12.2010 +++)
(+++ Maßgaben aufgrund EinigVtr vgl. BetrVG Anhang EV +++)
(+++ Amtliche Hinweise des Normgebers auf EG-Recht:
Umsetzung der
EGRL 23/2001 (CELEX Nr: 301L0023)
EGRL 78/2000 (CELEX Nr: 300L0078) vgl. G v. 23.7.2001 I 1852 +++)
Erster Teil
Allgemeine Vorschriften
Zweiter Teil
Betriebsrat, Betriebsversammlung,
Gesamt- und Konzernbetriebsrat
Erster Abschnitt
Zusammensetzung und Wahl
des Betriebsrats
Zweiter Abschnitt
Amtszeit des Betriebsrats
Dritter Abschnitt
Geschäftsführung des
Betriebsrats
Vierter Abschnitt
Betriebsversammlung
Fünfter Abschnitt
Gesamtbetriebsrat
Sechster Abschnitt
Konzernbetriebsrat
Dritter Teil
Jugend- und Auszubildendenvertretung
Erster Abschnitt
Betriebliche Jugend- und
Auszubildendenvertretung
Zweiter Abschnitt
Gesamt-Jugend- und
Auszubildendenvertretung
Dritter Abschnitt
Konzern-Jugend- und
Auszubildendenvertretung
Vierter Teil
Mitwirkung und Mitbestimmung der
Arbeitnehmer
Erster Abschnitt
Allgemeines
Zweiter Abschnitt
Mitwirkungs- und
Beschwerderecht des Arbeitnehmers
Dritter Abschnitt
Soziale Angelegenheiten
Vierter Abschnitt
Gestaltung von Arbeitsplatz,
Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung
Fünfter Abschnitt
Personelle Angelegenheiten
Erster Unterabschnitt
Allgemeine personelle
Angelegenheiten
Zweiter Unterabschnitt
Berufsbildung
Dritter Unterabschnitt
Personelle
Einzelmaßnahmen
Sechster Abschnitt
Wirtschaftliche
Angelegenheiten
Erster Unterabschnitt
Unterrichtung in
wirtschaftlichen Angelegenheiten
Zweiter Unterabschnitt
Betriebsänderungen
Fünfter Teil
Besondere Vorschriften für
einzelne Betriebsarten
Erster Abschnitt
Seeschifffahrt
Zweiter Abschnitt
Luftfahrt
Dritter Abschnitt
Tendenzbetriebe und
Religionsgemeinschaften
Sechster Teil
Straf- und Bußgeldvorschriften
Siebenter Teil
Änderung von Gesetzen
Achter Teil
Übergangs- und Schlussvorschriften
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