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JuraForum.deGesetzeBBetrVG - Betriebsverfassungsgesetz 

BetrVG - Betriebsverfassungsgesetz

Übersicht

§ 21a idF d. Art. 1 Nr. 51 G v. 23.7.2001 I 1852 dient der Umsetzung des Artikels 6 der Richtlinie 2001/23/EG des Rates vom 12. März 2001 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteilen (ABl. EG Nr. L 82 S. 16). § 75 idF d. Art. 1 Nr. 51 G v. 23.7.2001 I 1852 dient teilweise der Umsetzung der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (ABl. EG Nr. L 303 S. 16).


(+++ Textnachweis Geltung ab: 1.1.1975 +++)
(+++ Maßgaben aufgrund EinigVtr vgl. BetrVG Anhang EV +++)
(+++ Amtliche Hinweise des Normgebers auf EG-Recht:
Umsetzung der
EGRL 23/2001 (CELEX Nr: 301L0023)
EGRL 78/2000 (CELEX Nr: 300L0078) vgl. G v. 23.7.2001 I 1852 +++)

(+++ Maßgaben aufgrund EinigVtr nicht mehr anzuwenden gem. Art. 109 Nr. 3 Buchst. a DBuchst. hh G v. 8.12.2010 I 1864 mWv 15.12.2010 +++)




Erster Teil
Allgemeine Vorschriften

Zweiter Teil
Betriebsrat, Betriebsversammlung, Gesamt- und Konzernbetriebsrat

    Erster Abschnitt
    Zusammensetzung und Wahl des Betriebsrats

    Zweiter Abschnitt
    Amtszeit des Betriebsrats

    Dritter Abschnitt
    Geschäftsführung des Betriebsrats

    Vierter Abschnitt
    Betriebsversammlung

    Fünfter Abschnitt
    Gesamtbetriebsrat

    Sechster Abschnitt
    Konzernbetriebsrat

    Dritter Teil
    Jugend- und Auszubildendenvertretung

      Erster Abschnitt
      Betriebliche Jugend- und Auszubildendenvertretung

      Zweiter Abschnitt
      Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung

      Dritter Abschnitt
      Konzern-Jugend- und Auszubildendenvertretung

      Vierter Teil
      Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer

        Erster Abschnitt
        Allgemeines

        Zweiter Abschnitt
        Mitwirkungs- und Beschwerderecht des Arbeitnehmers

        Dritter Abschnitt
        Soziale Angelegenheiten

        Vierter Abschnitt
        Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung

        Fünfter Abschnitt
        Personelle Angelegenheiten

          Erster Unterabschnitt
          Allgemeine personelle Angelegenheiten

          Zweiter Unterabschnitt
          Berufsbildung

          Dritter Unterabschnitt
          Personelle Einzelmaßnahmen

          Sechster Abschnitt
          Wirtschaftliche Angelegenheiten

            Erster Unterabschnitt
            Unterrichtung in wirtschaftlichen Angelegenheiten

            Zweiter Unterabschnitt
            Betriebsänderungen

            Fünfter Teil
            Besondere Vorschriften für einzelne Betriebsarten

              Erster Abschnitt
              Seeschifffahrt

              Zweiter Abschnitt
              Luftfahrt

              Dritter Abschnitt
              Tendenzbetriebe und Religionsgemeinschaften

              Sechster Teil
              Straf- und Bußgeldvorschriften

              Siebenter Teil
              Änderung von Gesetzen

              Achter Teil
              Übergangs- und Schlussvorschriften

              Urteile: Schlagworte

              Urteile: Vorschriften

              Lexikon


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