- OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN, 27.04.2009, 12 A 1519/08
Die Erhebung eines Einmalbeitrages nach § 30i BetrAVG von Unternehmen, die bereits seit dem Bestehen des Pensions-Sicherungs-Vereins Mitglied bei diesem sind, ist verfassungsgemäß.
- OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN, 27.04.2009, 12 A 1665/08
Die Erhebung eines Einmalbeitrages nach § 30i BetrAVG von Unternehmen, die nicht bereits seit dem Bestehen des Pensions-Sicherungs-Vereins Mitglied bei diesem sind, ist verfassungsgemäß.
- BAG, 28.10.2008, 3 AZR 317/07
Wird das "Pensionsalter" von der Vollendung des 65. Lebensjahres auf die Vollendung des 60. Lebensjahres herabgesetzt und werden zum Ausgleich für die frühere Beendigung des Arbeitsverhältnisses "Übergangsbezüge" ab Eintritt in den Ruhestand bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres gezahlt, so handelt es sich bei dieser Leistung um...
- LAG-HAMM, 02.09.2008, 4 Sa 438/08
1. § 30 c Abs. 1 BetrAVG steht einer Betriebsvereinbarung entgegen, mit der die Anpassungsregelung des § 16 Abs. 3 Nr. 1 BetrAVG für Versorgungszusagen eingeführt werden soll, die vor dem 01.01.1999 erteilt wurden. Dabei ist nicht danach zu unterscheiden, ob an diesem Stichtag bereits laufende Leistungen durch den Arbeitgeber...
- OLG-KARLSRUHE, 19.06.2008, 12 U 4/08
Keine Haftung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder wegen Pflichtverletzung aus dem Versicherungsvertrag für eine zwar fehlerhafte, jedoch auf unverschuldetem Rechtsirrtum beruhende Startgutschrift (hier: Umsetzung von Tarifrecht).
- LAG-MUENCHEN, 10.06.2008, 6 Sa 1144/08
Die Regelung im 2. Halbsatz von § 30 f Abs. 1 BetrAVG ist abschließend zu verstehen. Sind ihre Voraussetzungen erfüllt (Zusage besteht ab dem 1.1.2001 fünf Jahre, Arbeitnehmer hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses das 30. Lebensjahr vollendet), ist die Versicherungsanwartschaft bereits unverfallbar geworden.
- LAG-MUENCHEN, 10.06.2008, 6 Sa 1144/07
Die Regelung im 2. Halbsatz von § 30 f Abs. 1 BetrAVG ist abschließend zu verstehen. Sind ihre Voraussetzungen erfüllt (Zusage besteht ab dem 1.1.2001 fünf Jahre, Arbeitnehmer hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses das 30. Lebensjahr vollendet), ist die Versicherungsanwartschaft bereits unverfallbar geworden.
- LAG-MUENCHEN, 21.11.2007, 11 Sa 110/07
Die Entscheidung befasst sich mit der Frage der Anwendbarkeit der Unverfallbarkeitsvorschriften des BetrAVG auf eine Versorgungszusage, die drei Jahre nach Erlass des BetrAVG erfolgt ist und eine ausdrückliche Regelung der Verfallbarkeit bzw. Unverfallbarkeit nicht enthält.
- BAG, 31.07.2007, 3 AZR 810/05
Ist Versorgungsschuldner ein verschmolzenes Unternehmen, kann es bei der Anpassungsprüfung nach § 16 BetrAVG auch auf die wirtschaftliche Entwicklung der ursprünglich selbständigen Unternehmen ankommen.
- BAG, 22.05.2007, 3 AZR 334/06 (A)
Dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes wird folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt:
Gilt bei einem eingeschränkt unwiderruflichen Bezugsrecht aus einer Direktversicherung zur betrieblichen Altersversorgung ein in den Versicherungsvertrag aufgenommener Vorbehalt des Widerrufs für die Zeit bis zum...
- LAG-MUENCHEN, 28.02.2007, 5 Sa 879/06
Für eine am Anstieg des Preisindexes orientierte Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach § 16 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG gilt folgendes: § 30c Abs. 4 BetrAVG ist dahin auszulegen, dass - auch wenn der Zeitpunkt der Anpassungsprüfung nach dem 31.12.2002 liegt - eine Anpassung für Zeiträume vor...
- LAG-MUENCHEN, 19.07.2006, 7 Sa 290/05
1. Verletzung von Aufklärungs- und Informationspflichten durch eine Gemeinde betreffend die Zusatzversorgung bei der ZVK bei Begründung des Arbeitsverhältnisses.
2. Mitverschulden der Arbeitnehmerin bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
- OLG-DRESDEN, 04.07.2006, 2 U 66/04
1. Zur Unverfallbarkeit von Versorgungszusagen.
2. Zur Vermutung der vollständigen und richtigen Wiedergabe des vertraglich Gewollten.
- LAG-KOELN, 08.05.2006, 2 Sa 940/05
Auslegung einer Versorgungszusage. Unterschied zwischen Wartezeit und Unverfallbarkeitsfrist. Zulässigkeit von Zusagen, die eine längere Betriebszugehörigkeit als Wartezeit voraussetzen, als für die Unverfallbarkeit notwendig ist.
- BAG, 13.12.2005, 3 AZR 217/05
1. Zur Beurteilung der "wirtschaftlichen Lage" iSv. § 16 Abs. 1 BetrAVG kann auf die Grundsätze zurückgegriffen werden, die der Senat zu Eingriffen in die "erdiente Dynamik" aufgestellt hat. Liegen infolge der wirtschaflichen Lage Gründe vor, die solche Eingriffe rechtfertigen, so kann der Arbeitgeber auch die Anpassung laufender...
- LAG-MUENCHEN, 31.01.2005, 11 Sa 900/04
Der Verzicht auf künftige Versorgungsansprüche muss eindeutig und zweifelsfrei zum Ausdruck gebracht werden. Allgemeine Ausgleichsformulierungen reichen nicht aus. Dies gilt nicht nur bei sog. Ausgleichsquittungen; die vom Bundesarbeitsgericht entwickelten Grundsätze sind auch anzuwenden, wenn ein Vertrag, durch den die Parteien das...
- BGH, 29.09.2004, IV ZR 175/03
Zur Berechnung der Höhe der Zusatzrente bei nach § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 und 6, Abs. 6 BetrAVG in der bis zum 31. Dezember 1998 geltenden Fassung nachversicherten Personen.
- BAG, 19.11.2003, 10 AZR 110/03
1. Überträgt der Arbeitgeber innerhalb des letzten Monats vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen seine Rechte als Versicherungsnehmer aus einer Direktversicherung auf den versicherten Arbeitnehmer, so kann der Insolvenzverwalter im Wege der Insolvenzanfechtung die Zurückgewährung zur...
- LAG-MUENCHEN, 30.10.2003, 3 Sa 232/03
1. Der Abzug eines "fiktiven Rentenwerts aus Restübergangsgeld", das dem früheren Arbeitnehmer einer Rundfunkanstalt bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis nach einer vor Inkrafttreten des BetrAVG geschaffenen Versorgungsordnung gezahlt wurde, vom Anspruch auf betriebliches Altersruhegeld, das aufgrund §§ 18, 30d BetrAVG...
- BGH, 10.07.2002, XII ZB 6/01
Zur Frage einer Aktualisierung von Auskünften der Versorgungskasse der deutschen Kulturorchester (im Anschluß an Senatsbeschluß vom 23. Januar 2002 - XII ZB 139/00 - FamRZ 2002, 608 ff.).