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BeamtStG - Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern

Übersicht

Vom 17. Juni 2008 (BGBl. I S. 1010)

Geändert durch Artikel 15 Absatz 16 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160)

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:




Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

Abschnitt 2
Beamtenverhältnis

Abschnitt 3
Länderübergreifender Wechsel und Wechsel in die Bundesverwaltung

Abschnitt 4
Zuweisung einer Tätigkeit bei anderen Einrichtungen

Abschnitt 5
Beendigung des Beamtenverhältnisses

Abschnitt 6
Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis

Abschnitt 7
Rechtsweg

Abschnitt 8
Spannungs- und Verteidigungsfall

Abschnitt 9
Sonderregelungen für Verwendungen im Ausland

Abschnitt 10
Sonderregelungen für wissenschaftliches Hochschulpersonal

Abschnitt 11
Schlussvorschriften

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