JuraForum.de > Gesetze > BeamtStG - Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern
Vom 17. Juni 2008 (BGBl. I S. 1010)
Geändert durch Artikel 15 Absatz 16 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160)
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2
Beamtenverhältnis
Abschnitt 3
Länderübergreifender Wechsel und Wechsel in die Bundesverwaltung
Abschnitt 4
Zuweisung einer Tätigkeit bei anderen Einrichtungen
Abschnitt 5
Beendigung des Beamtenverhältnisses
Abschnitt 6
Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis
Abschnitt 7
Rechtsweg
Abschnitt 8
Spannungs- und Verteidigungsfall
Abschnitt 9
Sonderregelungen für Verwendungen im Ausland
Abschnitt 10
Sonderregelungen für wissenschaftliches Hochschulpersonal
Abschnitt 11
Schlussvorschriften
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