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JuraForum.deGesetzeBDSG§ 48 BDSG - Bericht der Bundesregierung 

Stand: 20.05.2013

§ 48 BDSG - Bericht der Bundesregierung

Bundesdatenschutzgesetz

   Sechster Abschnitt (Übergangsvorschriften)

Die Bundesregierung berichtet dem Bundestag

1.
bis zum 31. Dezember 2012 über die Auswirkungen der §§ 30a und 42a,
2.
bis zum 31. Dezember 2014 über die Auswirkungen der Änderungen der §§ 28 und 29.
Sofern sich aus Sicht der Bundesregierung gesetzgeberische Maßnahmen empfehlen, soll der Bericht einen Vorschlag enthalten.


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