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BDSG - Bundesdatenschutzgesetz

Übersicht

In der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Januar 2003 (BGBl. I S. 66)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. August 2009 (BGBl. I S. 2814)


Fußnoten:

*)

Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (ABl. EG Nr. L 281 S. 31).




Erster Abschnitt
Allgemeine und gemeinsame Bestimmungen

Zweiter Abschnitt
Datenverarbeitung der öffentlichen Stellen

Erster Unterabschnitt
Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Zweiter Unterabschnitt
Rechte des Betroffener

Dritter Unterabschnitt
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Dritter Abschnitt
Datenverarbeitung nicht-öffentlicher Stellen und öffentlich-rechtlicher Wettbewerbsunternehmen

Erster Unterabschnitt
Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Zweiter Unterabschnitt
Rechte des Betroffenen

Dritter Unterabschnitt
Aufsichtsbehörde

Vierter Abschnitt
Sondervorschriften

Fünfter Abschnitt
Schlussvorschriften

Sechster Abschnitt
Übergangsvorschriften

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

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