JuraForum.de > Gesetze > B > BDSG - Bundesdatenschutzgesetz
(+++ Textnachweis ab: 1.6.1991 +++)Das G wurde als Art. 1 des G v. 20.12.1990 I 2954 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen; § 10 Abs. 4 Satz 3 und 4 ist am ersten Tage des vierundzwanzigsten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats, im übrigen am ersten Tage des sechsten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats gem. Art. 6 Abs. 2 Satz 1 u. 2 G v. 20.12.1990 I 2954 in Kraft getreten. Das G wurde am 29.12.1990 verkündet.
Erster Abschnitt
Allgemeine und gemeinsame Bestimmungen
Zweiter Abschnitt
Datenverarbeitung der
öffentlichen Stellen
Erster Unterabschnitt
Rechtsgrundlagen der
Datenverarbeitung
Zweiter Unterabschnitt
Rechte des Betroffenen
Dritter Unterabschnitt
Bundesbeauftragter für
den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Dritter Abschnitt
Datenverarbeitung nicht-öffentlicher
Stellen und öffentlich-rechtlicher Wettbewerbsunternehmen
Erster Unterabschnitt
Rechtsgrundlagen der
Datenverarbeitung
Zweiter Unterabschnitt
Rechte des Betroffenen
Dritter Unterabschnitt
Aufsichtsbehörde
Vierter Abschnitt
Sondervorschriften
Fünfter Abschnitt
Schlussvorschriften
Sechster Abschnitt
Übergangsvorschriften
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