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JuraForum.deGesetzeBBBodSchG - Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten 

BBodSchG - Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten

Übersicht


(+++ Textnachweis ab: 1.3.1999 +++)

Das G wurde als Artikel 1 G v. 17.3.1998 I 502 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen und tritt gem. Art. 4 Satz 2 dieses G am 1.3.1999 in Kraft. Die Vorschriften, die zum Erlaß von Rechtsverordnungen ermächtigen sowie § 20 treten gem. Art. 4 Satz 1 am 25.3.1998 in Kraft.




Erster Teil
Allgemeine Vorschriften

Zweiter Teil
Grundsätze und Pflichten

Dritter Teil
Ergänzende Vorschriften für Altlasten

Vierter Teil
Landwirtschaftliche Bodennutzung

Fünfter Teil
Schlußvorschriften

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon


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